Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen und erst noch alles Gute im neuen Jahr !!!

Wir bewohnen ein gemietetes EFH seit Oktober 2004 mit anliegender Garage.
Da wir separat selbst Heizöl,Wasser und Strom zahlen, können die restlichen Nebenkosten doch nicht so schwer zu Buche schlagen, dachten wir.

Denn für diese restlichen Nebenkosten zahlen wir monatlich einen Abschlag in Höhe von 130 €.
Kurz vor Weihnachten fragte ich den Vermieter, wann denn mit der NK-Abrechnung zu rechnen sei.
Dieser schaute mich sehr lange und nachdenklich an, als ob ich von einem anderen Stern komme. Wofür - wollte er wissen.Das käme so schon hin.
Auf weiteres Drängen jedoch hat er tatsächlich am 07.Januar eine Aufstellung (siehe unten) geschickt, sogar mit Beleg-Kopien!

Monatlich...........................................................Jährlich
46,06 €.........Steuern und sonstige Abgaben.........552,69 €
19,48 €.........Gebäudeversicherung......................233,72 €
4,55 €.........Kehrgebühren....................................54,58 €
60,00 €.........Garage..........................................720,00 €[/u:16611]
130,09 €..........................................................1560,99 €

Die Garage steht im Mietvertrag unter § 1 -Mieträume- unter der Position ......außerdem folgende Räume: Garage[/b:16611]

Der Mietvertrag ist von ihm seinerzeit sehr oberflächlich ausgefüllt worden - nur das Notwendigste.

Im § 4 -Miete u. Betriebskosten- ist nur der monatliche Gesamtzahlungsbetrag angegeben, keine Nettomiete, Garagenmiete und keine NK-Vorauszahlungshöhe.

Erst bei der Aufschlüsselung der Nebenkosten (noch § 4) hat er angekreuzt:

Grundsteuer,öffentliche Lasten
Straßenreinigung u. Müllabfuhr
Schornsteinreinigung
Sach- und Haftpflichtversicherungen

In seiner Abrechnung vom 07.Januar hat er dann bezeichnet:

750,00 € Kaltmiete
130,00 € Nebenkostenpauschale[/b:16611]
sowie die obige Aufstellung der Kosten.

Ist er mit dem Zauberwort ...pauschale [/b:16611]aus dem Rennen? Ich meine mal ein dementsprechendes Urteil gelesen zu haben, nachdem es bei einer Pauschale keine Nachzahlungen, aber auch keine Rückforderungen mehr gibt.

Ist das so richtig? Laßt mich nicht dumm sterben. Ihr kennt Euch doch mit Sicherheit viel besser damit aus als ich.

Vorab besten Dank für Eure Hilfe.

Holger

0 Kommentare zu „Garagenmiete über Nebenkostenabrechnung ???”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.