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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bin seit eben neu hier, da ich ein dringendes Problem habe.
Wir sind gerade beim Umzug in eine neue Wohnung. Der Vertrag für die "alte" Wohnung läuft am 31.01.2006 aus. Laut Mietvertrag ist die Wohnung ab Oberkannt Estrich vermietet, weshalb der Vermieter darauf besteht, dass wir die Fußböden bei Auszug entfernen. Es sei denn die Nachmieter würden diese übernehmen (was aber nicht der Fall ist). Wir haben die PVC-Böden auch bereits vom Vormieter übernommen. Laut Vermieter sind es immer noch die ersten PVC-Böden, die schon seit 15 Jahren in der Wohnung sind.
Das Problem ist nun, dass der PVC-Boden verklebt ist und dieser nicht ohne erheblichen finanziellen Aufwand zu entfernen ist. Aus dem Freundeskrei hat mich nun die Information erreicht , dass es einen Paragraphen gäbe, der besagt, dass alles, was mit der Wohnung fest verbunden ist automatisch in das Eigentum des Hausherren gehe. Ich kann diesen Paragraphen jedoch nicht finden. Kann mir jemand weiterhelfen und/oder hilfreiche Tipps zu dieser Situation geben?
Ich bedanke mich schon im Voraus ganz herzlich für Eure Hilfe!
Stichwörter: auszug + entfernen + fußböden

1 Kommentar zu „Fußböden nach Auszug entfernen”

Curo2000 Experte!

Na ja, die Aussage Deines Freundes ist nur bedingt richtig und entspringt wahrscheinlich einem Halbwissen aus dem WEG-Recht wonach fest verbundene Bestandteile des Gebäudes Gemeinschafts-und nicht Sondereigentum sind. Wenn Ihr den Vetrag so wie beschrieben unterschrieben und der PVC-Boden mir eurem Wissen vom Vormiter eingebracht und durch Euch bei Übernahme mit übernommen wurde, sieht's schlecht aus für Euch (leider).

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