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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
nochmal...hab vorhin schon mal geposted kann aber meinen Beitrag nirgends finden...

Hallo, ich moechte mal Euren Rat, ob man in folgender Situation was unternehmen kann...

Uns (wir sind eine Familie mit kleinen Kindern)wurde die Wohnung wegen Eigenbedarf gekuendigt. Wir haben gerade mal 1 Jahr dort gewohnt.

Jetzt(seit 1 Monat wohnen wir in einer neuen Wohnung) habe ich herausgefunden das der Vermieter der alten Wohnung gar nicht einzieht sondern die Wohnung wieder zur Vermietung auf dem Markt angeboten hat.

Beim Auszug, Wohnungsuebergabe, habe ich unterschrieben das ich die volle Kaution zurueckbekomme und somit keinerlei Ansprueche mehr stellen kann die sich aus dem Mietverhaeltniss ergeben, was auch fuer den vermieter gilt und wir beidseitig unsere Geschaeftsbeziehung als endgueltig beendet ansehen.

Ich bin so veraergert, unsere Kinder wurden wegen nichts aus ihrem Umfeld gerissen, all den persoenlichen Stress den es wegen diesem ueberraschenden Umzug noch gab,

Was ist eure Meinung, gibt es Wege diesem Menschen wenigstens ein paar schlaflose Naechte zu bereiten?

Danke,
mopsi
eine wuetende Mutter
Stichwörter: wg + zieht + eigenbedarfvermieter + kuendigung

6 Kommentare zu „nach Kuendigung wg. Eigenbedarf,vermieter zieht nicht ein”

Gast Experte!

Hallo,

ich kenne mich nicht so genau aus, aber wir sind Vermieter, und mussten selbst mal wegen Eigenbedarf einem Mieter kündigen.

Die Lage ist so, dass ein Vermieter nur dann aus Eigenbedarf kündigen kann, wenn dem auch tatsächlich so ist.

Ich würde also den Weg entweder über den Mieterschutzbund gehen, oder aber gleich rechtliche Mittel versuchen.

Eine Wohnung, die aus Eigenbederf gekündigt wurde, darf meines Wissens 2 Jahre nichtmehr vermietet werden. Der einfachste Weg wäre also die Wohnung mit einem Rechtsbeistand aufzusuchen und sich darlegen zu lassen, ob der neue Bewohner Einen Mietvertrag hat, also bezahlt....oder ob es sich um einen Verwandten handelt.

Sollte die Wohnung tatsächlich vermietet sein hast du alle rechtlichen Möglichkeiten in der Hand. Ich denke, da kann sich der Vermieter auf was gefasst machen.

Liebe Grüße
Jan

mopsi

Hallo Jan,

danke, wenn ich da nur nicht unterschrieben haette keinerlei Ansprueche mehr zu stellen......sonst haette ich ja meine KAution nie mehr gesehen.

Ich werde wohl mal beim Mieterschutzbund nachfragen, aber da muss man erst Mitglied werden denke ich. Keine Ahnung wie das laeuft.

mopsi

Gast Experte!

Hallo,

generell gilt hier gewiss das Selbe wie in Verträgen:

Es gibt ein Gesetz, das den Mieter schützt. Verträge, die dieses Recht aushebeln sollen sind nicht rechtsgültig.

Wenn du den Anspruch also per Gesetz hast (wa sich nicht weiß), dann ist die von dir unterschriebene (illegale) Klausel hinfällig.

Ansonsten: Vielleicht habt ihr ja eine Rechtschutzverischerung?

Gruss
Jan

mopsi

Danke fuers Mut machen. Ich werde mich schlau machen, Rechtsschutzversicherung haben wir.

LG
mopsi

taeso

Hallo,

das ist ja wirklich die Kelle, was der Vermieter da so mit Euch angestellt habt. Ihr habt die besten Chancen, und könnt sicherlich Schadensersatzansprüche (Kosten für den Umzug etc.) stellen.
Wenn ihr rechtsschutzversichert seid, würde ich den Gang zum Anwalt auf jeden Fall empfehlen. Ich bin sicher, daß ihr da einiges an Geld wieder hereinholen könnt.

taeso

mopsi

Hallo,

ich hab jetzt endlich einen Termin bei dem Mieterverein zur Beratung (bisher platzte jeder Termin), denn ich hatte mich geirrt, unsere Rechtsschutzversicherung ist nur eine fuer KfZ. Ich lass dann wissen was rauskommt und wie die Rechtslage ist. Vielleicht hilft es mal jemanden weiter. Ich bin immer noch sehr veraergert, fuer unser mittlerstes Kind war die alte WOhnung das zu Hause, und der ganze Wechsel jetzt fuer nichts.....

LG

mopsi

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