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Gast Experte! hat diese Frage gestellt


Hallo zusammen,

ich habe eigentlich immer gehofft nie solche Probleme mit dem Vermieter zu bekommen .. und nun bin ich hier


Also.. wir sind am 15.09.2005 in unsere Wohnung hier eingezogen.

Unsere Einbauküche kam aber erst ende Oktober.
Als wir dann endlich Wasser in der Küche entnehmen konnten, stellten wir fest, dass die Wasseruhr nicht funktionierte.

Wir riefen also den Vermieter an um zu erfragen, was zu tun wäre.
Die sagten uns, dass wäre gar kein Problem, sie würden sich darum kümmern.

Einige Zeit später kam dann auch jemand, der sie austauschte.

Heute (ca. 6-7 Wochen) nach dem Austausch, bekommen wir eine Rechnung.
Wir sollen die Installation bezahlen!!!
75 Euro?!

Wieso sollen wir denn dafür bezahlen?! Wir haben sie doch gar nicht kaputt gemacht?!?

Ich verstehe die Welt nicht mehr

Warum muss immer alles so unfair sein?!
Müssen wir dass rechtlich gesehen denn bezahlen?!
Ist das nicht aufgabe des Vermieters???

Danke für eure Antworten
Stichwörter: reparatur + wasseruhr + bezahlen + kaputte + müssen

3 Kommentare zu „Kaputte Wasseruhr - Müssen WIR die Reparatur bezahlen?!????”

Christoph_A. Experte!

Ob eine Wasseruhr zu den Kleinreparaturen zählt, weiß ich nicht. Glaube es aber nicht.

Entscheidend aber für die Wirksamkeit einer Kleinreparaturklausel sind zwei Punkte die zwingend enthalten sein müssen.

1.) Summenmäßige Begrenzung pro Einzelfall z.b. 75 € und[/b:a98ca]
2.) Summenmäßige Begrenzung in % von der Kaltmiete auf das Jahr gerechnet z.b. 8 % der Jahreskaltmiete.

Beide Punkte müssen enthalten sein. Fehlt auch nur ein Punkt oder sind die Werte zu hoch angesetzt, ist die Klausel unwirksam und der VM muß bezahlen.

Curo2000 Experte!

Wichtig wäre auch zu wissen, ob die Rechnung des Handwerkers 75 € beträgt oder ob der Vermieter lediglich 75 € von Euch verlangt. Ist die Rechnung über 75 €, kriegt der Vermieter gar nichts. (Allein die Wasseruhr sollte in etwa 60 - 70 € kosten, zzgl. Installation und Anfahrt denek ich das die Rechnung so ca. 100 -120 € hoch sein)

Crusstyle

Vielen Dank schonmal für eure Antworten <!-- s :) --><!-- s :) -->

Das unfaire daran ist, dass im Mietvertrag steht kleine Reparaturen muss der Mieter tragen bis (ich glaube) 77€.
Die Rechnung liegt genau ein paar Cent darunter!!! ???
Also 76,50€ <!-- s :x --><!-- s :x -->

Das kann doch wohl kein Zufall sein!?

Aber gehört eine Wasseruhr denn zu einer kleinen Reparatur??
Ich dachte sowas gehört zur Wohnungsausstattung?!

Zumal die Vermieterin uns nicht darauf hingewiesen hat, dass uns da durch Kosten entstehen!!!
Das hat sie mit keiner Silbe erwähnt! Sie sagte nur dass sie sie kümmern.. und da wir davon ausgingen dass es Sache des Vermieters ist?!

<!-- s :cry: --><!-- s :cry: --> Ist das alles ärgerlich

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