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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!
In meinem Bad schimmelt die Wand, da ich ein Wannenbad habe und die Wand dahinter nur mit normaler Papiertapete verkleidet wurde, wodurch das Wasser beim Duschen dort einzieht.
Fällt das unter meine Obhutspflicht als Mieter, oder kann ich diesen Zustand als Mietminderungsgrund geltend machen?


Vielen Dank für Eure Hilfe
Stichwörter: bad + mietminderung + schimmelflecken

1 Kommentar zu „Schimmelflecken im Bad - Mietminderung?”

tenant61 Experte!

. so ein zustand ist natürlich suboptimal. aber ich denke, da kann man dem vermieter nicht an die karre fahren. schließlich war der zustand bei einzug bekannt.
um das fortschreiten der schimmelbildung zu verhindern solltest du sicherstellen, dass kein spritzwasser mehr an die wand gelangt (z.b. sitzend duschen). besser wäre: tapete runter, schimmelgrund auftragen, anschließend für eine wasserfeste lösung sorgen (z.b. wasserfeste latexfarbe, fliesen, feuchtraumtapete o.a.)

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