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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ein herzliches „Hallo“ an alle Forums-Mitglieder!

Ich habe folgendes Problem und hoffe hier die passende „Hilfe“ zu bekommen.
Mein Schwager ist Hartz IV Empfänger und wohnt in einer 45 qm großen 2 Zimmer Wohnung.
Die Miete dieser Wohnung wird vom Arbeitsamt bezahlt.
Er kann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in dieser Wohnung bleiben.
Aufgrund negativer SCHUFA-Einträge (wegen seiner Schulden) glaubt Er, das Er keine andere Wohnung bekommt ?!
Und jetzt kommt meine Frage![/b:fc0ab] Wir haben ein Einfamilienhaus und wir würden Ihm gerne
1 Zimmer, 1 großen Spitzboden , ein eigenes Bad/Dusche und die Küchen-Mitbenutzung,
gesamt ca. 25 -30 qm zur Miete anbieten.
Die Frage ist, dürfen wir Ihm das vermieten und das Arbeitsamt übernimmt, wie vorher, die Miete? Es handelt sich dabei leider nicht um eine abgeschlossene Einliegerwohnung!
Das Arbeitsamt würde Kosten sparen.
Er wäre aus dieser Wohnung raus und kann, nachdem Er wieder Arbeit gefunden und seine Schulden bereinigt hat, sich wieder um eine eigene Wohnung in unserer Nähe kümmern.
Wir sind für jede Information und Anregung dankbar!

Mit freundlichen Grüßen

grafx
Stichwörter: arbeitsamt + hartziv + mietübernahme

2 Kommentare zu „Mietübernahme vom Arbeitsamt bei Hartz-IV”

neuer Experte!

hallo,

warum sollte das nicht gehen ?

ein bekannter von mir wohnt auch in einer einliegerwohnung seiner schwägerin und das schon über 1 jahr ohne probleme.

hauptsache die größe - kleiner als 45 qm wohnfläche und der mietspiegel der für die wohnung gültig ist, wird beim mietvertrag beachtet, dann sollte es keine probleme geben.

auch wenn es "keine abgeschlossene / abgetrennte wohnung " ist, ist das ohne probleme möglich.

sie können aber natürlich auch beim arbeitsamt/arbeitsagentur oder stadtverwaltung die ja auch in manchen gegenden zuständig ist nachfragen, die werden aber wohl das gleiche sagen <!-- s :) --><!-- s :) -->

also, richtigen mietvertrag machen und fertig!

gruß

grafx

Hallo,

danke für diesen Hinweiss!

Ich werde mal beim zuständigen Arbeitsamt nachfragen,
vielleicht klappt es ja tatsächlich! <!-- s :D --><!-- s :D -->

mfg.
grafix

hallo,

warum sollte das nicht gehen ?

ein bekannter von mir wohnt auch in einer einliegerwohnung seiner schwägerin und das schon über 1 jahr ohne probleme.

hauptsache die größe - kleiner als 45 qm wohnfläche und der mietspiegel der für die wohnung gültig ist, wird beim mietvertrag beachtet, dann sollte es keine probleme geben.

auch wenn es "keine abgeschlossene / abgetrennte wohnung " ist, ist das ohne probleme möglich.

sie können aber natürlich auch beim arbeitsamt/arbeitsagentur oder stadtverwaltung die ja auch in manchen gegenden zuständig ist nachfragen, die werden aber wohl das gleiche sagen <!-- s :) --><!-- s :) -->

also, richtigen mietvertrag machen und fertig!

gruß[/quote:5cdf4]

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