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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo,
mein vermieter hat mir vor 10 Monaten wegen eigenbedarfs gekuendigt. ich habe der kuendigung zugestimmt, nur der Zeitpunkt war nicht festgelegt. ich habe bisher noch nichts passendes gefunden. jetzt draengt der vermieter auf auszug und setzt mir eine frist.

1. darf er mir in dieser kuendigungsphase die miete erhoehen?

2. darf er nutzungsentschaedigung anfuehren?

3. wie laeuft eine moegliche raeumungsklage ab?
- wem entstehen kosten, wenn ich als mieter verliere?
- wie lange kann eine solche prozedur dauern?

mfg

klaufa
Stichwörter: mieterhoehungnach + kuendigung

2 Kommentare zu „mieterhoehungnach Kuendigung”

fin Experte!

Wie lange die Kündigungsfrist ist, die der Vermieter einhalten muss, kommt darauf an wie lange Sie in der Wohnung gewohnt haben.
Warum Ihre Frage wegen der Räumungsklage? Wollen Sie es denn darauf ankommen lassen und nicht ausziehen? Sie hätten sich in den letzten 10 Monaten doch zumindest um eine neue Wohnung kümmern können. In dieser langen Zeit findet man doch etwas passendes bei dem heutigen Wohnungsangebot.
Ist erst einmal ein Räumungsurteil da, dann müssen Sie sofort ausziehen und die Gerichtskosten bezahlen. So lange würde ich an Ihrer Stelle nicht mehr warten.

Susanne Experte!

Es müssen nicht nur die Gerichtskosten bezahlt werden. Die Kosten der Räumung und des Gerichtsvollziehers, alle Auslagen, die der Vermieter wg. der Angelegenheit hatte und vorgestreckt hat, ggf. noch Schadenersatz, wenn sich der VM eine Ersatzwohnung hat nehmen müssen etc.

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