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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich wohne in einer Genossenschaftswohnung, in einem Blockhaus mit drei Eingängen. Pro Eingang gibt es sieben Einheiten.

In der Hausordnung ist fetgelegt, dass die kleine und die große Kehrwoche zu machen sind.

Nun hat eine Nachbarin in unserem Eingang eine Unterschriftenaktion ins Leben gerufen und alle Nachbarn nach und nach "gebrieft", für die Kehrwoche eine Reinigungsfirma zu beauftragen. Die Kosten entsprechen in meinem Fall knapp 6 Prozent der Gesamtmiete (also mit Nebenkosten).

Dazu meine Fragen:

1. Kann ich dazu gezwungen werden, das Geld zu zahlen und die Dienste dieser Firma in Anspruch zu nehmen? Ich sehe es eigentlich nicht ein, für etwas Geld zu zahlen, das ich selbst machen kann und das mich auch nicht wahnsinnig stört.

2. Mir wurde gesagt, dass wenn ich als einziger gegen die Beauftragung der Firma bin, ich monatlich das ganze Haus zu putzen habe, also alle Aufgaben der Reinigungsfirma übernehmen müsste, da diese einmal wegen mir nicht kommt. Kann ich dazu gezwungen werden?

Ich will meine Wohnung wegen dieses Unsinns nicht verlieren, aber ich sehe es auch wie gesagt nicht ein, einen Mehrpreis wegen ein wenig Kehrwoche zu zahlen, die ich auch selber machen kann.

Für eure Gedanken und eure Hilfe zu diesem Thema wäre ich dankbar.

Beste Grüße.
Stichwörter: firma + kehrwoche + externe

2 Kommentare zu „Kehrwoche an externe Firma?”

Susanne Experte!

Nein, es kann Dich keiner dazu zwingen, das wäre eine einseitige Änderung des Mietvertrags und das ist nicht möglich.
Wenn Du weiterhin die Kehrwoche selbst machen möchtest, dann darfst Du das und hast auch nicht mit Kosten zu rechnen!

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Vielen Dank für Deine Antwort, Susanne!

Die Kehrwoche ist nicht im Mietvertrag, sondern in der Hausordnung festgeschrieben. Gilt hier das selbe?

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