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7 Kommentare zu „Grosse Differenz beim Wärmebezug - auf den Mieter umlegbar ?”

fin Experte!

Bitte überprüfen ob im Haus nicht noch ein weiterer Stromzähler vorhanden ist (Keller, Garage), der nicht Ihrem Zutritt entspricht.
Wieviele Parteien wohnen denn im dem Haus und wohnt der Vermieter selbst dort?
Die Grundsteuergebühr wird von den Kommunen veranschlagt nach Größe des Grundstücks. Die Grundsteuergebühr, die Ihnen berechnet wurde, kann ein Anteil sein. In der Nebenkostenabrechnung aber muss der Vermieter angeben, wie hoch die gesamte Grundsteuer für das Grundstück ist und Ihren Anteil Ihnen dann berechnen. Daneben haben Sie noch Einsichtsrecht in die Originalrechnungen und können das verlangen. Dann wissen Sie genau Bescheid. Das würde ich empfehlen, damit man nicht immer Zweifel hegen muss.

Rooter

Es geht ja nicht um der Strom- sondern nur um den Wärmebezug (Gas). Wie soll ich das denn überprüfen mit dem versteckten Zähler ? <!-- s:? --><!-- s:? -->
Im Haus wohnten damals eigentlich nur zwei Parteien : Neben mir noch ein Berufssoldat der aber nur am Wochenende zuhause ist, dieser hat die Wohnung gekauft, ist also Mit-Hauseigentümer.
Mein Vermieter wohnt inzwischen in der Wohnung unter mir, 2004 war er aber nur gelegentlich da um in der Wohnung zu arbeiten, hat aber auch hin und wieder dort übernachtet.

Wie gesagt, mein Problem ist nicht die Auseinandersetzung mit dem Energieversorgsunternehmen sondern die Frage ob er mir diese Differenz anteilig aufbrummen darf oder ob ich als Mieter nur das zu zahlen habe was auf meinem Zähler steht !

MfG
Rooter

Susanne Experte!

Wird mit dem Gas auch Warmwasser bereitet, oder nur Heizung?

Rooter

Beides, ist aber natürlich getrennt aufgeführt.

MfG
Rooter

Susanne Experte!

Und, werden die Heizkosten nach der Heizkostenverordnung berechnet?

Rooter

Heizkostenverordnung ? Ist das diese 30% / 70 % Teilung !? <!-- s:? --><!-- s:? -->

Davon steht hier nichts. Hier steht nur mein Anteil am Grundbetrag lt. Eigentumsanteilsschlüssel und mein Gasanteil lt. Wärmemengenzähler.

MfG
Rooter

Susanne Experte!

Stimmt, die HkVo kannst Du hier unter Gesetze nachlesen.

Demnach zahlst Du also 70% nach Verbrauch und 30% nach Quadratmetern. Das muss aber so in der Abrechnung aufgeschlüsselt sein!

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