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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Habe einen nur mündlich abgeschlossenen Untermietvertrag, der unbefristet ist. Bin bei einer Freundin eingezogen.
Nun droht aber eine Mieterhöhung, und da ich arbeitslos bin, werde ich wieder nach Hause zu meinen Eltern ziehen müssen, da ich die neue Miete nicht bezahlen kann.
Frage:
Ist meine Küdigungsfrist trotzdem 3 Monate? Oder kann ich aufgrund meiner Arbeitslosigkeit und daher keine Einkünfte um die Miete weiter zu bezahlen, die Wohnung auch schon im nächsten Monat kündigen?
Danke.

1 Kommentar zu „mündliche Absprache-Kündigung wegen Wohnortwechsel”

Susanne Experte!

Handelt es sich um ein möbiliertes Zimmer? Dann kann bis zum 15. des Monats eine Kündigung zum Monatsende erfolgen, ansonsten 3 Monate.

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