Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hi!

Wir hatten letztes Jahr nen kleinen Wasserschaden, bei dem ein wenig (der Boden war etwas bedeckt im Heizungsraum) Wasser ausgelaufen ist. In der jetzigen Abrechnunge berücksichtigt der Vermieter dies aber nicht.
Schließlich habe nicht ich das Wasser verbraucht, und will diese Menge nciht zahlen.

Kann ich das, oder muss ich das?
Im Mietvertrag gibt es keinen Extrapunkt, das war ein Standardwerk ause dem Büroladen.

Danke.

2 Kommentare zu „Wasserschaden bei Nebenkostenabrechnung”

neuer Experte!

hallo,

wieviel ist den "ein wenig", wenn der wasserschaden im keller eines mehrfamilienhauses ist, werden die kosten wohl auf alle mieter/eigentümer verteilt, fragen sie doch mal ihren vermieter, ob er die kosten/schaden nicht von der versicherung ersetzt bekommen hat ! nicht wenn der vermieter 2 mal abkassieren will.

gruß

Mellon

Es wohne ich und eine andere PArtei in dem Haus. In der Heizungsanlage lief Wasser aus, so dass der Boden bedeckt war. Vielleicht einen Zentimeter hoch im Heizraum, danach wurde das Wasser abgestellt.

Mein Vermieter hat gesagt, der Schaden an der Heizung war nur ein Rohr, dass getauscht wurde, und Wasser, das etwas 5 Stunden lang in einem Kleine Strahl auslief. Beim Aufwischen waren es wohl ein par Eimer Wasser gewesen.

Aber OK, ich denke ich lasse es damit sein. Der Wasserschaden hat wohl keinen zu großen Einfluss auf den jährlichen Verbrauch gehabt. ICh wollte dass aber generell geklärt wissen, falls das wieder passiert und deutlich mehr Wasser wegläuft

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.