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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Die Außenwand in meinem Zimmer in einer WG ist ständig feucht und weist Schimmelbildung auf. Das war auch schon, wie ich jetzt weiß, vor meinem Einzug so. Mein Vermieter gibt mir die Schuld wegen falschen Lüftens, obwohl ich regelmäßig mehrfach über Stoßlüftung und Auswischen der Fensterbank (Aluminiumfenster!) versucht habe, meinen Teil zur Problemlösung beizutragen. Der Vermieter hat versucht - ohne Fachfirma- die Feuchtigkeit durch Neuverputzen zu beseitigen. Seit letzter Woche ist mein Zimmer nicht mehr bewohnbar, die Fenster werden ausgetauscht, nach und nach stellt sich heraus, dass auch der Fußboden feucht ist. Von dieser Renovierungsmaßnahme habe ich erst am Abend vor Beginn der Arbeiten erfahren, konnte also meine Sachen nur notdürftig abdecken.
Meine Fragen: Wie weit kann ich die Miete mindern? Wer bezahlt mir die Kosten für die Ersatzunterkunft, die ich mir wegen Unbewohnbarkeit meines Zimmers - noch dazu in einer Prüfungsphase - suchen musste? Wer ist für die Reinigung meines Baustellenzimmers zuständig? Als Student kann ich mir leider keine professionelle Rechtsberatung leisten.

6 Kommentare zu „Ankündigung Renovierung Mietminderung”

Susanne Experte!

Ohne Rechtsbeistand wird Dir auch die Durchsetzung Deiner Forderungen nicht gelingen. Entweder Du minderst während der Unbewohnbarkeit 100% oder Du zahlst weiter, dann muss der VM Ersatzwohnraum bezahlen. Dafür, dass die Massnahme nicht angekündigt wurde, muss Schadenersatz geleistet werden, auch die Reinigung muss der VM übernehmen. Da der das aber nicht freiwillig machen wird, muss das alles eingeklagt werden.
Das würde ich aber tun, da dies alles offensichtlich ist und Du damit auf der rechtlich sicher Seite->VM muss dann auch die Ra-Kosten übernehmen.

roheb

hallo,

hier eine ähnliche Situation: meine Wohnung sollte heute übergeben werden, mietbeginn ist jedoch erst der 1.4.2006. Alles wurde gemäß dem vereinbarten Übergabe Termin vereinbart (Umzugsunternehmen, Möbellieferung, TV und Internetanschluss etc.).
Gestern wurde ich in Kentniss gesetzt das wegen eines Wasserschadens bei der Sanierung des Gebäudes ein EInzug vor dem 13.4.2006 nicht möglich sein wird. Der Vermieter teilte mir telefonisch mit, das ich mir ein Hotel suchen soll als Ersatzunterkunft.
Auf welchen Standard habe ich hierbei nun Anrecht? meine Mietwohnung hat einen Warm-Mietpreis von 1300 EUR mtl. - ein Suite Hotel in Berlin bietet für den o.g. Zeitraum eine kleine Suite mit Zugang zu Waschräumen etc. für 1300 EUR. mein Vermietet hält dies für einen überteuerten Preis.
Kann ich die Anerkennung dieser Ersatzwohnung "erzwingen"?
falls nicht: bei einer günstigeren Unterkunft, können dann zusätzliche Kosten wie Verpflegung wegen fehlender Küche, Reinigung für Kleider etc. geltend gemacht werden?

danke

fin Experte!

Die Kosten für Verpflegung können Sie ganz sicherlich nicht geltend machen, denn für Ihre Ernährung müssen Sie auch in einer Mietwohnung selbst aufkommen.
Eine Suite können Sie auch nicht erzwingen, denn die 1.300 EU Warmmiete sind ein Monatspreis, und die für das Hotel wohl nur für die 13 Tage und damit zu teuer.

Susanne Experte!

Es ist sicherlich teurer in einem Hotel unterzukommen als in einer Mietwohnung. Wäre das finanziell die gleiche Ausgabe würde ich und sicher auch versch. andere Leute ganz schnell umziehen.
Nicht nur, dass dem VM für den Zeitraum keine Miete zusteht, er macht sich ja auch gleichzeitig schadenersatzpflichtig:
die Möbel müssen eingelagert werden, der Mieter muss ins Hotel und kann sich auch nicht selbst verpflegen, wie es in einer Mietwohnung möglich wäre.
Da es sich hier um schuldhaftes Verhalten des VM handelt, kann der auch sicher nicht verhandeln. Meiner Meinung nach ist ein höherer Schadenersatzanspruch vor Gericht durchsetzbar als dass der VM ohne Gericht zu zahlen bereit wäre!
Ob der Anspruch auf eine Suite besteht, halte ich allerdings für zweifelhaft, kommt aber auf die Luxusausstattung der Wohnung an.

roheb

das mit der Unterkunft hat geklappt - entsprechende argumentation gegenüber der Versicherung bzgl. der Ausstattung haben gezogen.

jetzt stellt sich der Vermieter / Versicherung wegen weiteren 169 EUR quer.
das sind die von mir veranschlagten Kosten bzgl. eines zweiten Umzugs (doppelte Speditionskosten) + die überhöhten Internet Kosten in dem Hotel welche mir im Vergleich zur eigenen Wohnung entstanden sind.

im grunde sind doch auch solche Mehraufwendungen zu entschädigen, oder?

fin Experte!

Sorry, aber Internetkosten gehören ganz sicher nicht zu den vom Vermieter zu entschädigenden Kosten.

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