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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich habe eine Wohnung angeschaut, es war auch alles schon abgesprochen und jetzt soll ich einen 2 Jahres Mietvertrag unterschreiben. Ist das rechtens? Wer garantiert mir denn, dass ich 2 Jahre die Miete zahlen kann. Zudem ist die wohnung 56 m ² groß und im Falle der Arbeitslosigkeit würde die ARGE nur 45 m² bezahlen soweit ich weiß. Oder? Kann die ARGE verlangen, dass ich ausziehe? Die Wohnung soll bei Auszug fachgerecht renoviert werden, dabei würde ich sie nichteinmal fachgerecht renoviert übernehmen. Ich stelle mir nun die Frage ob ich wirklich unterschreiben soll. Kann mir jemand einen Rat geben?
Stichwörter: jahres + mietvertrag

1 Kommentar zu „2 Jahres Mietvertrag”

Susanne Experte!

Hallo Anja,

ich finde die Gedanken gut, die Du dir machst. Musst Du denn damit rechnen, die Arbeit zu verlieren?

Wenn Du nicht bereit bist, einen 2 jährigen Kündigungsausschluss zu akzeptieren, solltest Du Dich entweder mit dem Vermieter einigen oder nicht unterschreiben.
Wie Du die Wohnung übernimmst, sollte auch mit dem Vermieter ausgehandelt werden.
Falls Du mit Arbeitsplatzverlust rechnen musst, solltest Du von vornherein eine kleinere Wohnung suchen.

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