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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wir wohnen seit mehr als 30 Jahren in einem Mietshaus in Berlin (früher Sozialer Wohnungsbau, seit einigen Jahren aber "frei" und vor drei Monaten nun zum 3. Mal verkauft). Die neuen Käufer teilten uns nun kurz und knapp mit, dass das Haus Ende des Jahres abgerissen wird und wir umziehen müssen. Man will uns wohl noch eine Ersatzwohnung anbieten und Umzugskosten übernehmen.

Das Haus ist zwar teils renovierungsbedürftig, aber keinesfalls handelt es sich um ein baufälliges, zum Abriss verurteiltes Haus.

Nach unseren Kenntnissen soll ein neues Mietshaus mit mehr Wohneinheiten an dieser Stelle gebaut werden. Klar, die alten Mieter haben ja noch verhältnismässig niedrige Mieten gezahlt. Die neuen werden sicherlich in dieser Wegend mindestens das Doppelte zahlen müssen.

Meine Fragen nun wie folgt:
1) Dürfen Vermieter - um ihre alten Mieter raus zu bekommen - einfach entscheiden, dass sie ihr Eigentum halt mal eben abreissen werden, wenn es eigentlich renoviert werden könnte?

2) Müssen sie Schadensersatz leisten, Abfindungen und Umzugskosten zahlen etc? Wie würden die sich berechnen?

3) Können die Mieter durch Weigerung auszuziehen, etwas erreichen? Ist das ratsam? Wenn nicht, welche Frist muss uns der Vermieter zum Auszug geben?

Vielen Dank für Eure Info
Stichwörter: dürfen + einfach + hilfeeeee

2 Kommentare zu „HILFEEEEE.. dürfen die das so einfach?”

Susanne Experte!

1)
Ein Eigentümer kann mit seinem Eigentum machen was er will. Es kann Dich ja auch kein Dritter zwingen, Deinen Wagen reparieren zu lassen, wenn Du ihn eigentlich verschrotten möchtest.
2)
Wenn der VM Ersatzwohnraum anbietet und den Umzug bezahlt, finde ich das sehr kulant, er muss das nicht tun! Schadenersatz gibt es dafür nicht.
3)
Das kann für den Mieter sehr teuer werden, denn dann wird Schadenersatz fällig von Mieterseite.
Kündigung muss natürlich begründet und schriftlich erfolgen. Wenn im MV keine Fristen angegeben wurden oder der MV sich auf das BGB bezieht beträgt die Frist 3 Monate.

sinosita1

Boah, das ist ja heftig..
Ich hätte mal vermutet, dass man ein Haus nicht einem Auto gleichstellen kann (schon gar nicht ein Mietshaus im Stadtkern), und erst recht nicht, wenn dieses Haus gar nicht baufällig ist. Dies ist ein klarer Fall von "sich zu billiger Mietverhältnisse entledigen wollen"

Einige Mieter haben erst vor Kurzem eine Komplettrenovierung durchgeführt und viele tausend Euro in die Wohnungen gesteckt.

Jammer, ich bin entsetzt über diese Rechtslage.

<!-- s :( --><!-- s :( -->

Trotzdem vielen Dank für Deine Antwort, Susanne.

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