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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

in unserem Mietvertrag steht lediglich, dass die Kündigungsfrist 3 Monate beträgt. Es steht nicht dabei, dass die 3 Monate z.B. zum Monatsende oder zum nächsten Quartal o.Ä. gerechnet werden. Unsere Frage daher: Läuft die Kündigungsfrist taggenau ab dem Zeitpunkt, ab dem die Kündigung dem Vermieter zugegangen ist,, und muss man hier etwas besonders beachten?

Bsp: Wenn wir heute am 18.02.06 kündigen würden, wann wären dann die 3 Monate Kündigungsfrist vorbei, am 18.05.06? Und müssten wir dann für Mai auch nur anteilig die Miete zahlen?

Danke im Voraus für Eure Hilfe...

1 Kommentar zu „Gesetzliche Kündigungfrist - tagesgenau??”

neuer Experte!

Mieter können das Mietverhältnis immer mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen es ei denn, in dem Mietvertrag, der vor dem 1.9.2001 geschlossen wurde, ist eine längere Frist enthalten. Die gleiche Frist gilt für die ersten 5 Jahre auch für den Vermieter, für diesen verlängert sich die Kündigungsfrist allerdings jeweils um 3 Monate nach 5 und 8 Jahren (bei einem zehnjährigen Mietverhältnis kann der Mieter also mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündigen, der Vermieter mit einer Frist von 9 Monaten).

gruß

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