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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich brauche dringend einen Rat. Der Vermieter meiner Mutter sprach mich gestern an, da meine Mutter die zurzeit aufgrund gesundheitlicher Probleme auf Kur ist, dass er ja schon längst mit meiner Mutter hätte sprechen sollen und erzählte mir dann folgendes:

Er hat sich vor einem Jahr selbständig gemacht und möchte nun zum Frühjahr 2005 die Wohnung meiner Mutter als Büro umbauen und nutzen. Das heisst er wird in Kürze wegen Eigenbedarf die Kündigung aussprechen.
Meine Mutter ist er vor 15 Monaten in die Wohnung neben mir gezogen, da aus gesundheitlichen Gründen die alte Wohnung nicht mehr tragbar war und die Wohnung neben mir ideal auf Ihre Bedürfnisse passt und nun auch jemand da ist wenn es ihr schlecht geht. Das heisst die Wohnung die meine Mutter jetzt hat ist absolut ideal. Um so grösser nun der Schock. Noch weiss meine Mutter nichts davon, da ich mich erstmal erkundigen will was das überhaupt genau bedeutet:

Was ich schon raus gefunden habe ist, dass der Vermieter bei berechtigtem Interesse mit einer Frist von 3 Monaten Kündigen darf, wenn er sein berechtigtes Interesse zum Eigenbedarf auch in der Kündigung darlegt.

Nun hat er mir es ja schon vorab mündlich mitgeteilt. Vielleicht auch in der Hoffnung meine Mutter ist verschreckt und Sie zieht aus und er hat freie Bahn ohne sich überhaupt um die Kündigung wegen Eigenbedarf schreiben zu müssen.

Der Hammer ist jedoch, dass er mir angeboten hat, Zusammen mit meiner Mutter in gerade freigewordenen Wohnung , welche grösser ist im Dachgeschoss zu ziehen, da meine Wohnung für eine Weitere Peron ja zu klein wäre und ihm die Räume im Dachgeschoss von der Aufteilung her nicht für ein Büro passend sind. Eine Dachgeschosswohnung ist für meine Mutter absolut nicht zumutbar! Das Zusammenziehen steht ebenfalls nicht zur Debatte.

Nun bin ich mir unsicher wie ich reagieren, soll.. einfach abwarten bis er die Kündigung schickt, eine neue Wohnung für meine Mutter suchen? Letzeres wird nicht sehr einfach, da aufgrund der gesundheitlichen und finaziellen Lage meiner Mutter nicht irgeneine Wohnung bezogen werden kann. Ich kann derzeit weder den Zeitfaktor noch den Kostenfaktor abschätzen. Wie kann ich mich absichern. Wäre das Thema Härtefall-Sozialklausel hier ein Thema? Wie schütze ich das Interesse meiner Mutter???? Welche rechtlichen Hürden muss ich beachten???



Der Vermieter

1 Kommentar zu „Eigenbedarf Kündigung wegen Umwandlung in Büroräume”

FischkoppStuttgart Experte!

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Es gibt eine Härtefall Regelung. Ob diese Zutrifft , kann ihnen nur ein Fachmann, Anwalt / Mieterbund, sagen. (Sozialklausel §574 BGB).

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Eigenbedarf nach §573 Absatz 2 Nr2 BGB liegt vor, wenn
"der VM die Räume als WOHNUNG für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalt benötigt"

Zu Deutsch:
Eigenbedarf kann nur geltend gemacht werden, wenn der VM die Wohnung ebenfalls zu Wohnzwecken und nicht etwa gewerblich, freiberuflich usw. nutzen will[/color:71178]

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Legen sie auf alle fälle einen Wiederspruch gegen die Kündigung ein. Eigenbedarf ist hier kein Grund zur Kündigung! ! !

Holen sie sich rechtliche Hilfe, falls dwirklich eine Kündigung kommt!

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