Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe ein großes Problem und brauch dringend Rat.

Ich habe Ende letzten Jahres meine Wohnung fristgerecht gekündigt, so dass am 31. November der Mietvertrag auslief.

Allerdings lag die betreffende Maklerin, die für mich und meinen Mitbewohner zuständig war, im Krankenhaus, so dass Ihr Mann - der beruflich in einer anderen Branche tätig ist - unseren "Fall" übernahm.
Wir telefonierten regelmäßig und er schaute sich die Whg. auch noch einmal an, um zu wissen, wie er sie für die potenziellen neuen Mieter beschreiben müsste. Ich stimmte auch zu, dass Interessenten sich die Whg. ansehen könnten, während wir noch darin wohnten. Dies war jedoch nie der Fall.
Wir einigten uns auch darauf, dass die Küche - welche wir selbst eingebaut hatten - möglichst vom Nachmieter mit einer Ablöse übernommen wird.

Ich zog also pünktlich aus und wies darauf hin, dass mein Mitbewohner zurück nach Hause - etwa 20 km von dort entfernt - und ich zurück nach München - etwa 400 km entfernt - ziehen würden.

Jetzt erhielten wir ein Schreiben, indem wir erfuhren, dass uns für Dezember noch 655 € Miete berechnet wurde, da das Übergabeprotokoll erst am 23.11.06 erstellt & unterzeichnet wurde. Dies war erst dann geschehen, da mein ehemaliger Mitbewohner sich wunderte, warum er nichts mehr von der Maklerin hörte und zu ihr Kontakt aufnahm um nach einem Termin für das Protokoll zu fragen.

Jetzt behauptet die Maklerin, dass sie keine Kontaktdaten gehabt hätte und - welch Erstaunen - der Anschluss in besagter Whg. nicht mehr aktiv war und sie überhaupt nicht wusste, was sie machen sollte um uns zu erreichen. (Nebenbei sei erwähnt, dass die alte (bzw. jetzt wieder aktuelle) Anschrift meines Mitbewohners bereits bei Unterzeichnung des Mietvertrages schriftlich festgehalten wurde.)

Richtig ist zwar, dass sich meine Mobilnummer unglücklicher Weise genau zu diesem Zeitpunkt änderte und ich vergaß, die Maklerin anzurufen und die neue Nr. zu hinterlegen, doch ich konnte ja nicht ahnen, dass diese Tatsache derartige Konsequenzen haben würde.

"Das Mietverhältnis endet bei ordnungsgemäßer Übergabe der Mieträume" wurde uns geschrieben, was ich ja auch einsehe.
Aber sind wir nun schuld, wenn die Dame im Krankenhaus lag und wir davon ausgingen, dass sie sich meldet, wenn sie wieder gesund ist um einen Termin zu vereinbaren?

Noch dazu behauptet der Mann der Maklerin, dass ich behauptet hätte, die erste Ansprechpartnerin zu sein, was sich schon aus der oben erwähnten Tatsache der zukünftigen Wohnorte nicht plausibel anhört.

Kann mir dabei jemand helfen, ich weiss nicht was ich machen soll und für mich als Studentin sind 655 € (wobei es sich übrigens um die monatliche Warmmiete handelt) nun wirklich kein Pappenstiel.

Vielen Dank!
Silke

3 Kommentare zu „Übergabeprotokoll entscheidet über Kündigungszeitpunkt???”

Rano Experte!

Hallo

Grundsätzlich ist eine Wohnungsabnahme durch VM/Makler nicht zwingend notwendig, um ein Mietverhältnis zu beenden. Es sei denn, im Mietvertrag ist dies explizit vermerkt.

Zudem: Wenn am 23.Nov eine Übergabe erfolgte und die Wohnung zum 30.Nov gekündigt war, ist doch alles im Lack?!

"Das Mietverhältnis endet bei ordnungsgemäßer Übergabe der Mieträume" wurde uns geschrieben, was ich ja auch einsehe.
Aber sind wir nun schuld, wenn die Dame im Krankenhaus lag und wir davon ausgingen, dass sie sich meldet, wenn sie wieder gesund ist um einen Termin zu vereinbaren?
[/quote:7307f]

Dieser Satz liest sich zwar schön, ist aber im Gesetz nicht verankert.
Wenn sie schon einen Vertreter benennt, der dieses Vertreterschaft auch bereits (durch die Besichtigung) ausgeübt hat, so war sie nachweislich durch ihren Krankenhausaufenthalt nicht handlungsunfähig. Eine termingerechte Kontaktaufnahme wäre seitens der Maklerin durchaus möglich gewesen.

Ich glaube, sie versucht ihr Glück einfach mal.
Wenn es keine weiteren Umstände zu Deinem Nachteil gibt, würde ich nicht zahlen, mich zurücklehnen und abwarten, wie sie Ihre Forderung noch zu begründen versucht.

Übrigens: Die Einbehaltung von Kautionsanteilen aus Gründen vermeintlicher Mietrückstände ist nur berechtigt, wenn diese Forderung tituliert wurde!!!

Gruß
Ralph

SilkePatricia

Hallo Ralph,

erst einmal vielen Dank für Deine Antwort!
Bei dem Datum der Übergabe hab ich mich leider vertippt. Es war der 23. Dezember 2005, nicht Nov.

"Übrigens: Die Einbehaltung von Kautionsanteilen aus Gründen vermeintlicher Mietrückstände ist nur berechtigt, wenn diese Forderung tituliert wurde!!! "

Wie darf ich "tituliert" verstehen? Muss das im Mietvertrag festgelegt worden sein?

Ärgerlich ist nur, dass mir keine Forderung gestellt wurde, sondern die fast alles von der (recht hohen) Kaution einbehalten haben und mir einfach das Geld nicht zurückgeben.

Noch einmal vielen herzlichen Dank! Du hast mir damit schon sehr viel weiter geholfen.

Gruß
Silke

Rano Experte!

Hallo

'tituliert' bedeutet, daß ihr per Gericht zur Zahlung verdonnert worden seid.
Da dies wohl nicht vorliegt, solltest Du zunächst das einbehaltene Geld schriftlich mit Nachweis (Einschreiben) einfordern.

Gab es eigentlich einen Nachsendeantrag an einen von Euch beiden?
Ich schrieb ja schon von der Vertreterschaft. Wäret ihr nun auch noch postalisch erreichbar gewesen, ist das ein weiterer Pluspunkt für Euch.

Noch eine weitere, wichtige Fragestellung:
Wann (und an wen) wurde der Wohnungsschlüssel übergeben??

Gruß
Ralph

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.