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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!
Angenommen Mister X wohnt in einem 11-geschossigen Wohngebäude auf einer Fahrstuhletage, dass heißt er benutzt keine Treppe.
Weder nach oben noch nach unten.
In der Hausordnung steht das die Mieter die "Treppe vom bzw zum jeweiligen Geschoss" regelmäßig reinigen müssen.
Da Mister X jedoch keine Treppe benutzt und es auch aus der Hausordnung nicht genau hervorgeht welche Treppe er zu reinigen habe, sieht er es nicht ein den Schmutz anderer zu entfernen. Desweiteren steht in der Hausordnung das "Besondere Verunreinigungen vom Verursacher sofort zu entfernen sind".
Darauf legt er nun beim reinigen der Treppe eben auch großen Wert.
Das Verursacherprinzip sollte doch auch bei der Treppenreinigung gelten oder?
Mister X würde interessieren wie sich die Situation rechtlich verhält?
Vielleicht gibt es ja bereits Urteile die in solchen Fällen gesprochen wurden?
Es gibt sicher auch viele Mieter in Fahrstuhletagen welche schon aus gesundheitlichen Gründen gar nicht in der Lage sind die Treppen zu reinigen.
Mister X ist für jede Antwort dankbar.[/size:97f42]

0 Kommentare zu „Treppenreinigung auch bei Nichtbenutzung?”

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