Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hi!
habe folgendes problem: meine hausmeisterin bat mich ende letzten jahres besonders auf wasserflecken an den wänden zu achten, da ein wasserverlust im haus vermutet wurde. als ich aus meinem weihnachtsurlaub wiederkam, fand ich an einer zimmerecke schimmel (decke - außenwand) . ich habe die hausmeisterin sofort darauf aufmerksam gemacht die auch gleich zu einer besichtigung vorbeikam. zu diesem zeitpunkt vermutete sie, dass es sich um schlechtes lüften handeln müsse, machte jedoch auch darauf aufmerksam, dass sich ein klemptner die stelle ansehen müsse. als dieser sich für 5 minuten den fleck angesehen hat und in der wohnung über mir festgestellt hat, dass an einer außenwand keine rohre verlaufen, kamen beide nochmals zu mir und klärten mich auf, wie ich richtig lüften sollte. - ich lüfte übrigens morgens und abends, also vor und nach der arbeit.
jetzt habe ich eine dicke rechnung von dem klemptner bekommen, auftraggeber ist meine hausmeisterin (die darauf beharrt, dass ich die rechnung zahlen muss). muss ich tatsächlich für die rechnung aufkommen? und wenn ja, warum? ich habe den klemptner doch nicht bestellt?! ist das nicht vermietersache?

danke im voraus für eure hilfe!!!!!
Grüße vivir95
Stichwörter: handwerkerkosten

2 Kommentare zu „Handwerkerkosten”

fin Experte!

Was hat der Klempner denn in Ihrer Wohnung gemacht? Hat er den Schimmelfleck beseitigt? Sie schrieben lediglich, dass er Sie aufgeklärt hätte.
Schimmelbildung und die Ursachen ist immer wieder ein Streitpunkt in einem Mietverhältnis, da der Schuldige selten einwandfrei feststeht. Ist Feuchte im Mauerwerk ausgeschlossen, geht man von einem falschen Lüftungsverhalten aus, welches ja nur der Mieter beeinflussen kann, der ja als einzigstes die Wohnung nutzt.
Möglich, dass während Ihres Urlaubs zu wenig geheizt und gelüftet wurde.
Heizen müssen Sie im Winter bei Abwesenheit, Thermostate auf Nachtsymbol oder 1 reicht aus.
Meiner Meinung nach brauchen Sie die Rechnung des Klempners nicht zu bezahlen, da dies auf eigene Veranlassung des Vermieters geschah.
Tritt dies jedoch nach dem nächsten Urlaub im Winter wieder auf, wären Sie in der Pflicht.

Christoph_A. Experte!

Erstmal muß dem Mieter ein Verschulden nachgewiesen werden. D.h. die Rechnung des bestellten Handwerkers muß der Auftraggeber bezahlen.

Und zum Wasserfleck. So schnell bildet sich nun auch kein Schimmel, wenn der Mieter mal im Urlaub ist. Falls die Wohnung nicht schon vorher ein Feuchtbiotop ist.

Und das sich genau über [/b:a3fee]dem Wasserfleck keine Rohre befinden, ist auch kein Indiz. Das Wasser sucht sich den leichtesten Weg, um austreten zu können. D.h. die schadhafte Stelle im Mauerwerk kann sich etliche Meter davon entfernt befinden. Wenn also das Dach undicht sein sollte oder irgendwo im Mauerwerk ist ein Rohr undicht, kann das Wasser durchaus einige Meter entfernt austreten.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.