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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir haben im letzten Jahr unser 1-Familien-Haus mit Einliegerwohnung fertig gestellt. Die Einliegerwohnung ist vermietet an eine 62-jährige Dame. Sie scheint leider schlecht zu hören und so werden wir immer wieder durch Ihren Fernseher regelrecht beschallt, so das man den Lärm bis unters Dach hört und ebenso verhält es sich mit Musik. Wir haben Sie bereits einmal schriftlich darauf hingewiesen sie möge doch bitte die Musik/Fernsehr auf normale Raumlautstärke reduzieren. Dem ist sie eine Zeitlang nachgekommen um nun wieder schön laut zu hören- wir können die Songs mithören und auch die Nachrichten.. es ist wirklich heftig . Bspw ging letzte Nacht um 22 Uhr der Fernseher in maximaler LAutstärke an und das ging dann bis 23 Uhr- das nagt an den Nerven.genauso passiert dies Sonntags nachmittags- aber eben immer "nur" zeitweise, nie 8 Stunden am Stück.

Frage- reicht dieses erste Schreiben als Abmahnung und kann man ihr unter einer Fristsetzung kündigen? Es geht mir persönlich wirklich an die Nerven und ein Einsehen von der Mieterin ist nicht zu erkennen.

Welche Rechte hat man als Vermieter einen Mietvertrag zu kündigen wenn die Miete rechtzeitig bezahlt wird und auch sonst keine Versäumnisse bestehen ausser eben dieser penetranten Lärmbelästigung? Gibt es hier überhaupt eine Chance?

Für Info vielen Dank!

3 Kommentare zu „Kündigungsmöglichkeiten von Einliegerwohnung”

fin Experte!

Mit einer Kündigung wird es in der Tat sehr schwierig werden.
Zum einen scheint hier wohl eine öfter auftretende Lärmbelästigung vorhanden zu sein. Nach 22 Uhr sollten Fernseher und Radio in Zimmerlautstärke laufen. Auf der anderen Seite scheint die Frau ein Hörproblem zu haben und sehr wahrscheinlich nicht im Besitz eines Hörgerätes, zu dem man sie nicht zwingen kann. Leider gibt es mit schwerhörigen Menschen immer wieder solche Probleme.
Eine Abmahnung ist okay. Bei Wiederauftreten nochmals eine schreiben, mit Frage auf ein evtl. vorliegendes Hörproblem.
Das Problem aber ist, dass dies nicht zur Kündigung allein ausreichen wird und zum Arztbesuch kann niemand die Dame zwingen.
Wenn es sehr oft und so laut ist, dann sollten Sie Zeugen rufen, die das auch bestätigen können, und mit denen gemeinsam die Dame einmal persönlich aufsuchen und über das Problem sprechen.

Susanne Experte!

Der gute "fin" hat offensichtlich wieder vergessen:
unter Verlängerung der Kündigungsfrist von 3 Monaten hat der Vermieter in einem 2 Familienhaus, wenn er dort selbst wohnt, ein erleichtertes Kündigungsrecht.

siehe:
http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html[/url:26503]

Je nachdem, welche Kündigungsfrist der MV vorsieht, kann also ohne Angabe von Gründen mit mind. 6 monatiger Frist gekündigt werden !!!

Christoph_A. Experte!

Fin hat unterschlagen, daß es sich nicht um ein MFH handelt, sondern um ein EFH mit Einliegerwohnung bzw. ein 2-Familienhaus, indem der Eigentümer mit wohnt.

Der Mieter hat dann in dieser besonderen Konstellation keinen Kündigungsschutz, sodaß der VM mit mietvertraglicher Frist kündigen kann, die sich aufgrund der besagten Konstellation aber um drei Monate verlängert.

Da die Frau aber erst sein letztem Jahr dort wohnt, beträgt die Kündigungsfrist somit 3 + 3 Monate, also 6 Monate.

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