Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo ich habe ein mittelschweres Problem, vielleicht weiß jemand aus ähnlichen Situationen Rat!

Ich wohne zur Untermiete in einem Zimmer mit Mitnutzungsrecht eines weiteren Zimmers, Diele, Küche Bad und WC und muss dieses Untermietverhältnis laut einer ordnungsgemäßen Kündigung am 15.04. beenden, weil zu diesem Termin auch der Hauptmieter die Wohnung gekündigt hat.

Problem A: Der Vermieter möchte die Wohnungsabnahme bereits am 13.04. vornehmen, weil er nicht am Karsamstag (Sonnabend vor Ostern) extra kommen möchte. Der Hauptmieter ist damit einverstanden.
Ich frage mich ob das geht, weil ich ja bis zum 15.04. dort Wohnrecht habe, weiterhin dort ein- und ausgehe, meine Post dorthin bekomme, Strom, Heizung und Wasser benutze und vor allem dafür bezahle[/b:58359].

Problem B: Ich bezahle als Untermieter bis zum 15.04. für eine Wohnung im Zustand der auch bei der Anmietung gegeben war. Jetzt möchte der Hauptmieter allerdings bereits vor diesem Termin den Teppichboden in der Diele und einem gemeinschaftlich genutzten (und bezahlten) Raum rausreißen, weil er die Wohnung ohne diesen an den Vermieter übergeben muss! Geht das denn?? Ist das zumutbar? Oder stellt das eine Mietminderung dar?

Ich bedanke mich für Euren guten Rat und freu mich über jede Antwort,

Danke[/b:58359]

0 Kommentare zu „Wohnungsübergabe bei Untermietern”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.