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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wir sind seit 2 Jahren in einer Mietwohnung in einem Haus, in der zwei Mietwohnungen und eine Zahnarztpraxis sind. Im rechten Winkel zu diesem Haus stand lange Zeit eine Gewerbefläche frei. Letztes Jahr wurde diese vermietet und umgebaut. Die Eröffnung des Gewerbes war in Oktober 2005.
Nun habe ich einige Fragen und hoffe, dass jemand im Forum mir mit den Antworten behilflich sein kann:

1. Ein Fenster dieses Gewerbes befindet sich in der Wand auf unserem Balkon. Ein anderes Fenster des Gewerbes ist frei von unserem Wohnzimmer einsehbar. Das Gewerbe ist ein Wellness-Center, in dem Massagen und Sauna usw. stattfindet. Gibt es irgendwelche rechtlichen Bestimmungen, die besagen, ob ein solches Fenster auf dem Balkon meiner Mietwohnung sein darf?

2. Wir haben unsere jährlichen Stromabrechnung bekommen. Trotz einer Person weniger im Haushalt und dies seit 6 Monaten und trotzdem, dass wir keine neuen Geräte dazu bekommen haben, hat sich unser Stromverbrauch um 30% erhöht. Haftet der Vermieter für Zusatzkosten, falls sich herausstellt, dass Stromleitungen, die nicht zu unserer Wohnung gehören, auf unserem Stromzähler laufen?

3. Wir haben für unsere Wohnung drei Sicherungskästen. Zwei dieser Sicherungskästen befinden sich in unserer Wohnung. Der dritte Sicherungskasten befindet sich ohne Deckel in einem Raum im Keller, der für alle Parteien frei zugänglich ist. Da alle Sicherungen für die Küche auf diesem Sicherungskasten laufen, haben wir Sorgen, dass wenn jemand beispielsweise unsere Sicherung für den Gefrierschrank herausnimmt, hier Schäden vorkommen könnten. Weiß jemand, ob es irgendwo Bestimmungen gibt, ob ein Sicherungskasten (und hier handelt es sich nicht um die Hauptsicherungen für das Haus) sein darf und ob dieser für Dritte frei zugänglich sein darf?

4. Im Keller gibt es einen Waschraum, der als Keller durch Kellerholzbeschläge umfunktioniert worden ist. Nun hat das Gewerbe in diesem Raum eine Waschmaschine. Wir lagern im Keller einige Papiere und Bücher. Wer haftet dafür, wenn die Waschmaschine ausläuft und unsere Papiere und Bücher beschädigt. Falls dies das Gewerbe ist, hat ein Gewerbe gewöhnlicherweise als Geschäftshaftpflichtversicherung eine Versicherung, die auch das Auslaufen einer Waschmaschine abdeckt?

5. Darf ein Vermieter überhaupt eine Waschmaschine in einem Raum aufstellen lassen, der für Kellerbeschläge vorgesehen ist?

6. Da dieses Haus scheinbar früher ein Einfamilienhaus war, hat der Vermieter die normalen Zimmertüren als Wohnungstür genommen. Diese sind mit einem Schloss versehen. Dadurch gibt es keine Wärmedämmung und auch keinen Schallschutz. Unseres Erachtens sind die Wohnungstüre auch kein Problem für Einbrecher. Gibt es irgendwelche Mindestnormen für Wohnungstüren, die von einem Vermieter erfüllt werden müssen?

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe
MUC

1 Kommentar zu „Angrenzendes Gewerbe, Strom und Sicherungskasten, Türen”

fin Experte!

Das Fenster zum Wellness-Center kann man kaum wegzaubern, allerdings sollte es auch im Interesse des Betreibers sein, hier Vorhänge oder Rollos anzubringen, so dass man nicht hereinschauen kann. Auch Ihre Privatsphäre sollte geschützt werden.
Beim Sromproblem müssten Sie erst einmal beweisen können, dass hier Stromleitungen auf Ihren Zähler gehen, die das nicht sollten.
Bedenken Sie bitte das Strom teurer geworden ist und nicht unbedingt stark abhängig ist von der Personenzahl im Haus. Licht schaltet auch eine Person in der Wohnung an, Geräte ebenso.
Sicherungskästen sollten schon mit Deckel versehen sein. Dies sollten Sie beim Vermieter bemängeln.
Wenn der Waschraum ein Teil des Kellers ist und dieser als solcher auch ausgewiesen, dann sollte hier kein Papier gelagert werden.

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