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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

Suche dringend Hilfe. Habe ein Jahr als Untermieter mit Untermiet-Vertrag gewohnt.In meinem Vertrag heißt es wörtlich:

"Der Mietpreis beträgt monatlich (196 Euro). Im Mietpreis enthalten sind (41 Euro) Nebenkosten. Zu den Nebenkosten gehören: (- GEZ, -Strom, -Telefongrundgebühr)."

(das eingeklammerte wurde von meinem Vermieter handschriftlich ausgefüllt)

Nun kommt eine ziemlich hohe Nebenkosten-Nachzahlung. Und mein Ex-Vermieter macht ziemlich Wind. Ich solle, schreibt er, einen Großteil davon überenehmen, da ich mehr verbraucht hätte. Am Freitag hat er jetzt einen Termin beim Rechtsanwalt.

Der Kerl hat mich an sämtlichen Ecken beschissen (musste z.B. mtl 15 Euro extra für Klopapier zahlen und so Scherze). Rein aus Fairness möchte ich daher nicht zahlen. Meine Frage ist: MUSS ich zahlen?

MEINER Meinung nach ist der Text in meinem Vertrag (s.o.) doch deutlich: Der Mietpreis versteht sich inklusive fixer Nebenkosten. Von einer Beteiligung an Nachzahlungen ist im Vertrag nicht die Rede. Damit wäre ich nach logischem Menschenverstand raus aus der Geschichte. Oder nicht?
Muß man grundsätzlich teilen - auch wenn es dem Vertragstext widerspricht? Und wenn ja, nach welchem Schlüssel?
Denke die ganze Zeit, ich wär im Recht, aber seit er von Rechtsanwalt redet mach ich mir ziemliche Sorgen. Irgendwoher muß er seine Selbstsicherheit in der Geschichte ja nehmen... Und nicht daß ich die Anwaltskosten auch noch tragen darf... Würd ja direkt zahlen, um des lieben Friedens willen, sehs aber eigentlich echt nicht ein dem Mistkerl zu zahlen falls ich nicht muß, nur weil ich meine Rechte nicht kenne... Dies hier ist meine letzte Chance, nach mehreren anderen Versuchen. Wär SUPER dankbar um irgendeine Information!!!!!!!

Beste Grüße,

Uta.

2 Kommentare zu „Untermietvertrag: Nachzahlung trotz Pauschale?”

Rano Experte!

Tja, da war Dein Vermieter von Anfang an relativ clever.
Natürlich müßte man für eine definitive Antwort den kompletten Untermietvertrag sehen, aber so wie Du es geschrieben hast, könnte er sich auf den Standpunkt stellen, dass mit den 41 € eben lediglich die genannten Kosten abgedeckt sind.
Hat er diese Posten jedoch den in einem Formularmietvertrag idR abgedruckten anderen Betriebskostenarten unter "Sonstiges" hinzugeschrieben, sind mit dieser Pauschale[/b:24de0] sämtliche BK abgedeckt. Ist eine Pauschale vereinbart, gibt es keine Nachforderungen.

Gruß
Ralph

Susanne Experte!

Der Termin beim RA ist sicher nicht verkehrt. Erzähl doch mal, was dabei rausgekommen ist.

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