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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Tag,

habe folgendes Problem, ich bin mit meiner Freundin vor kurzem aus einer Wohnung mit 2 Jahres Speerfrist, vorzeitig ausgeschieden! Dieses war nur möglich nachdem ein Nachmieter/in gefunden wurde! Am Tag der Wohnungsübergabe, wurden alle Mängel bzw. Reparaturen aufgelistet und bis zu einem Gewissen Zeitpunkt vereinbart! Nachdem alle bis auf eine Reparatur vollzogen waren, wurde für die Letzte Reparatur bzw. Austausch einer Türzage mehrmals ein Termin zwischen mir und der Nachmieterin vereinbart, die Nachmieterin hatte diese Termine allerdings immer wieder verschoben oder war nicht zu erreichen! Nachdem mir dann vom Vermieter bis zum 10.03 eine letzte Frist gesetzt wurde, mir es aber nicht möglich war die Vermieterin zu erreichen und der Hausmeister sich ebenfalls geweigert hatte die Zage entgegenzunehmen, hatte der Vermieter nun einen Tischler beauftragt, und möchte nun die Kosten von mir erstattet, bzw. von meiner hinterlegten Kaution abziehen!! Die er immernoch zurückhällt!


Meine Frage ist, ob er das darf!!??

Ich habe alle Belege das die Zage gekauft wurde und vorliegt, ausserdem SmSen mit Absagen bzw. Verschiebung der Termine durch die Nachmieterin!


Mfg


Dave

2 Kommentare zu „Beseitigung von Mängeln nach Übernahme durch Vormieter”

fin Experte!

Auf jeden Fall weiter versuchen den Vermieter zu erreichen. Das sofort auch schriftlich per Einschreiben senden, dass Sie alles versucht haben, um mit der Nachmieterin einen Termin zu machen. Oder mit Zeugen in den Briefkasten der Vermieterin werfen, wenn es nicht zu weit ist.
Die Kaution kann ein Vermieter noch 6 Monate lang nach Auszug behalten.

Dave

danke fin,

ich habe ihr zettel in den briefkasten geworfen und bei den nachbarn geklingelt, der Vermieter behauptet er hätte keine Probleme mit der Mieterin, könne sie jederzeit erreichen und stellt mich als Lügner da! Behauptet ich solle bei der Wahrheit bleiben! Schriftlich habe ich es ihm ebenfalls zu kommen lassen.. keine Reaktion!

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