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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

meine Vermieterin ist sehr schwierig, die Situation ist extrem belastend. Nach meinem Auszug will sie die Küche völlig neu gestalten und hatte zu diesem Zweck letzte Woche einen Termin, um die Küche mit dem Handwerker zu vermessen. Sie brachte ihren Lebensgefährten hierzu mit.

Nachdem der Handwerker gegangen war, wurde ich dann von beiden unter Beschuß genommen, es ging um die Renovierungsarbeiten bei Auszug. Es kam zum Streit.

Nun will sie wieder in die Wohnung, da sich eine Nachmieterin, evtl., diese ansehen möchte. Das muß ich ja wohl dulden.
Meine Frage ist, ob ich den Lebensgefährten, der nicht Vertragspartei, also nicht der Vermieter ist, ebenfalls in die Wohnung lassen muß oder ob ich dies auf die Vermieterin mit möglicher Nachmieterin beschränken kann.

Bin gespannt, was ihr so meint.

taeso

2 Kommentare zu „Betretensrecht des Vermieters bei Kündigung des Vermieters”

Die genervte Mieterin Profi

läuft der MV denn noch?
Wenn ja hat sie das Recht jemanden mitzubringen,aber nur wenn sie diesen ankündigt.So ist es zumind,wenn der MV noch läuft,wie es bei schon gekündigten aussieht,weiß ich jetzt nicht genau.Auf alle Fälle solltest du immer ein Zeugen dabei haben.
Ich habe auch immer alle rausgeschmissen,wenn sie denjenigen nicht angekündigt hatte.

Gast Experte!

Hallo,

danke für Deine Hilfe. Hatte den Beitrag doppelt, weil ich ihn ohne den Vermerk "Wichtig" nicht im Forum wiedergefunden hatte (Neuling).

Nach Deiner Antwort habe ich der Vermieterin mitgeteilt, dass ich nicht mehr bereit bin, zusätzlichen Personen den Zutritt zur Wohnung zu gewähren.
Jetzt lese ich Deine Antwort auf diesen Beitrag und mir schwant, daß sie nicht nur verpflichtet ist, die Anzahl der Person, sondern diese auch konkret zu benennen verpflichtet ist.
Wenn das so ist, würde ich sie nämlich vor Mittwoch - nächster vereinbarter Termin - noch schriftlich auffordern, die Person genau zu benennen.

Danke auch für Deinen Tip mit dem Zeugen. Ich habe für den Nachmittag eine Freundin eingeladen. Allein werde ich mit der Vermieterin nicht mehr zusammentreffen. War bislang viel zu "blauäugig" und habe mich auf ihr Wort verlassen. Logisch, dass sie sich jetzt an nichts mehr erinnern kann. Der Frau ist nicht zu trauen, Vorsicht also mehr als angesagt.

Viele Grüße
taeso

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