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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe folgendes Problem, bei dem ihr mir hoffentlich helfen könnt:

ch habe im September 2005 einen 2 Jahresvertrag unterschrieben. Das war ein Standardmietvertrag, in dem die Vertragslaufzeit ein fester Punkt ist.
Der Vermieter hat mir damals schon mündlich versichert und jetzt auch schriftlich, dass ich aus dem Vertrag rauskomme, wenn ich schriftlich per Einschreiben kündige (was ich bereits getan habe. Die drei Monate sind am 13.4. um) und ihm einen Nachmieter stelle.
Ich hatte anfangs einen Nachmieter gefunden, der schon zum 1.2. einziehen wollte. Da sagte der Vermieter, er habe im Januar keine Zeit, sich darum zu kümmern. Jetzt hatte ich eine Nachmieterin, die zum 1.4. einziehen wollte.
Allerdings hat sie dem Vermieter gestern schriftlich mitgeteilt, dass sie die Wohnung nun doch nicht mehr haben möchte.
Heute hätte ich eigentlich die Schlüssel abgegeben. Wir stehen seit zwei Wochen in Kontakt. Der Vermieter will nur Nachmieter akzeptieren, die ihm eine Schufaauskunft zeigen, einen Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag und ggf. noch eine Bürgschaft der Eltern. Das alles hat die Nachmieterin eingereicht. Sie hat mir mehrfach mündlich versichert, dass sie die Wohnung mieten möchte. Jetzt ist sie, wie gesagt abgesprungen.

Weiterhin ist es so, dass der Vermieter kein Engagement zeigt, die Sache schnell abzuwickeln. Er hat mir versichert, mich Ende vorletzter Woche telefonisch über den Stand der Dinge zu informieren. Einmal habe ich ihm ausrichten lassen, dass er mich bitte zurückrufen soll, ein anderes mal habe ich ihm auf den AB gesprochen - keine Reaktion. Informationen habe ich nur von der Nachmieterin erhalten, die mit ihm in Kontakt stand und sich u.a. auch den Mietvertrag zur Unterschrift hat zuschicken lassen.
Jetzt, wo die Nachmieterin abgesagt hat, hat der Vermieter auf einmal sehr viel Zeit und kann mich direkt anrufen.

Ich habe die Miete für diesen Monat bisher noch nicht gezahlt. Weil ich eigentlich ab dem 15.3. nicht mehr Mieter der Wohnung gewesen wäre und das dann mit der Kaution hätte verrechnen wollen.

Meine Fragen sind nun:
Ist es rechtens, dass der Vermieter sagt, er habe keine Zeit, eine Neuvermietung zum 1.2. zu ermöglichen?
Kann ich irgendwie argumentieren, dass ich einen Nachmieter gehabt hätte, der die Wohnung aber durch Verschulden des Vermieters nicht nehmen konnte?
Sind die Bedingungen (Schufaauskunft etc.) legitim?
Kann ich die Nachmieterin irgendwie darauf festnageln, dass sie die Wohnung nehmen muss?

Ich wohne schon seit Ende Januar nicht mehr in der Wohnung und zahle somit z.Zt. doppelt. Eigentlich sollte der Umzug meine finanzielle Situation verbessern. Momentan passiert nur genau das Gegenteil. Ich hatte es nicht so schwer erwartet, einen Nachmieter zu finden.

Es wäre schön, wenn mir möglichst schnell jemand helfen könnte.

Vielen Dank!
Stichwörter: bez + legitim + nachmieter + bedingungen

2 Kommentare zu „Bedingungen bez. Nachmieter legitim?”

Susanne Experte!

Ist es rechtens, dass der Vermieter sagt, er habe keine Zeit, eine Neuvermietung zum 1.2. zu ermöglichen? [/quote:7078a]
Ja, Du hast Dich ja dann auch damit abgefunden.
Kann ich irgendwie argumentieren, dass ich einen Nachmieter gehabt hätte, der die Wohnung aber durch Verschulden des Vermieters nicht nehmen konnte? [/quote:7078a]
Nein
Sind die Bedingungen (Schufaauskunft etc.) legitim? [/quote:7078a]
Ja
Kann ich die Nachmieterin irgendwie darauf festnageln, dass sie die Wohnung nehmen muss? [/quote:7078a] Eigentlich nur, wenn sie den Mietvertrag schon unterschrieben hat.

Das Problem ist: es existiert immer noch ein Mietvertrag mit dem gegeseitigen Kündigungsausschluss. Du hast bisher noch keinen adäquaten Nachmieter beigebracht und der Vermieter hat offensichtlich auch noch keinen Nachmieter abgelehnt (das darf er auch)

Solange der nachfolgende Mietvertrag nicht von beiden Seiten unterschrieben wurde, musst Du weiter zahlen.
Dass er einen Nachmieter akzeptiert, ist übrigens reine Kulanz des Vermieters !!!

Rano Experte!

Zitat:
Kann ich die Nachmieterin irgendwie darauf festnageln, dass sie die Wohnung nehmen muss?[/quote:cd499]
Eigentlich nur, wenn sie den Mietvertrag schon unterschrieben hat.
[/quote:cd499]

Wenn sie dem VM gegenüber einmal eine klare[/b:cd499] Willensbekundung abgegeben hat ala "JA, ICH MÖCHTE ZUM xx.xx.xx IN DIESE WOHNUNG EINZIEHEN" könnte der VM sie darauf festnageln.
Aber der VM hat natürlich kein grosses Interesse daran, weil er sich ja an Dir schadlos halten kann.

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