
"Gast" macht nun richtig Ärger!

Ich kann ihn nur rausbekommen, wenn klar und deutlich ist, dass er NICHT Untermieter, sondern lediglich "Gast" ist.
Unsere Vereinbarung sieht folgendermaßen aus und wurde mit beiden Untrschriften bestätigt:
Vereinbarung
zwischen
Mein Name
Meine Adresse
und
Sein Name
c/o meine Adresse
Es wird vereinbart, ein Zimmer 18m² möbliert, unterzumieten.
Die Vereinbarung gilt vom 11.02.06 bis 6.03.06 bei einer Untermiete von ???€ - heute bar bezahlt.
Köln am 11.02.06
beide Unterschriften
Gilt das nun schon als Untermietvertrag?
Darf ich ihn nun als Gast deklarieren und ihn einfach vor die Tür setzen?
Ist es rechtens, dass wir einfach seine Sachen vor die Tür setzen und die Schlösser austauschen? Die Polizei kann ihn nicht rausholen, wir bräuchten eine einstweilige Verfügung und das dauert zu lange, bzw. kostet auch zu viel Geld.
Das Problem daran ist, dass er bis Sonntag raus muss, da meine Mitbewohnerin, die sich mit ihm bisher die Wohnung teilte, Angst vor ihm hat und nicht weiter mit ihm zusammenwohnen kann.
Auch ich habe nach etwaigen Gesprächen Angst vor ihm und möchte ihn so schnell es geht loswerden, ohne dass ich mich strafbar mache
*sfz*...vielen Dank für Eure Hilfe
LG
Jay_P
2 Kommentare zu „"Gast" macht nun richtig Ärger!”
neuer
"Ist es rechtens, dass wir einfach seine Sachen vor die Tür setzen und die Schlösser austauschen? Die Polizei kann ihn nicht rausholen, wir bräuchten eine einstweilige Verfügung und das dauert zu lange, bzw. kostet auch zu viel Geld. "
Hallo,
ich kann mir nicht vorstellen, das ihr jemanden einfach so rauswerfern dürft, schon gar nicht die sachen einfach rausstellen...
das kann bestimmt nach hinter losgehen - klage gegen euch usw.
wenn er nicht freiwillig auszieht, werdet ihr ihn wohl rausklagen müssen, da der "zeitmietvertrag" ja abgelaufen ist, das kann aber dauern ...
wenn es nicht anders wird, müsst ihr wohl einen anwalt beauftragen.
viel glück
fin
Das ist auch leider kein Gast mehr, sondern ein Untermieter.
Sie müssen ihm schriftlich kündigen.