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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo erstmal,

ich bin auf der Suche nach ein paar Antworten zu folgenden Problemen und bin über jede Hilfe sehr dankbar!

Erstmal ganz allgeim: Wir wohnen seid Okt. 2003 in einer Mietswohnung 6 Parteien, wovon eine Partei einen Anbau bewohnt. Das Haus selber ist damals als Einfamilienhaus in den 70er Jahren gebaut worden und in den 90er Jahren als Mietshaus umgebaut (einfach Leichtbauwände eingezogen).Es sind in den ganzen Jahren Dinge vorgefallen, die wir ertragen haben und hingenommen haben, aber einige neu hinzugekommen sind.

1) Das Haus ist total hellhörig! Wir können von unseren Nachbarn über uns und neben uns beim normalen telefonieren oder Unterhalten jedes Wort verstehen, je nachdem, wo wir uns in der Wohnung aufhalten. Vom Nachbarn unter uns hören wir sogar das gezwitscher seiner 2 Vögel. Von obendrüber hören wir den Fernseher (der aber auf Zimmerlautstäre eingestellt ist), das klappen der Teller beim spülen und essen ebenso das Telefon klingeln inkl. Gespräch und das Plätschern in der Badewanne. Witzigerweise aber so gut wie keinen Lärm, der von Schritten verursacht wird. Von nebendran hören wir zusätlich noch, wenn Türen geöffnet werden (z.B. Kühlschrank, Herddunstabzugshaube). Ich frage mich wirklich, ob wir das alles so hinnehmen müssen. Sämtliche Nachbarn verhalten sich korrekt in Ihrer Wohnung (sind auch keine Kinder im Haushalt), aber dennoch kann man Ihren Tagesablauf mit verfolgen.
Meine Frage ist hier, ob wir das hinnehmen müssen oder ob es da nicht irgendwelche Vorschriften gibt, die der Vermieter beim Umbau des Hauses hätte beachten müssen, damit so eine hellhörigkeit nicht auftritt. Ich sehe das teilweise nämlich als einen Eingriff in die Privatsphäre, denn ich denke nicht, dass es meine Nachbarn angeht, was ich in meiner Wohnung rede, ebensowenig wie es mich angeht, was die reden, treiben oder auch immer tun.

2) Die Heizung funktioniert nicht richtig und es gibt auch keine gute Wärmeisolierung. Im Haus befindet sich eine Gaszentralheizung. Die Heizkörper in der Wohnung werden nur im oberen Bereich total heiß (wenn überhaupt) und grade da wo der Zähler sitzt . Egal ob man die Heizung nun auf 3,4 oder 5 stellt es wird nicht wirklich viel Wärmer. Termometer zeigt (auf gut Glück) 22°C an, aber gefühlte Temperatur ist deutlich niedriger. Die Wände neben der Heizung sind eiskalt, was natürlich die Vermutung aufkommen lässt, dass die Wärme natürlich nach draußen entweicht.
Meine Frage hier ist, muss der Vermieter nicht bestimmte Normen bei der Wärmeisolierung einhalten? Ist es bei einer Gasheizung normal, dass nur der obere Teil kochend heiß wird und der untere Eiskalt bleibt? Und was ist eine angemessene Frist für den Vermieter dieses Problem zu beheben?

3) Wir haben festgestellt, dass die Geräte in unserer Einbauküche (teil des Mietvertages) die Effiziensklasse D aufweisen, was natürlich einen enormen Stromverbrauch mit sich zieht.
Meine Frage: Kann ich hier den Vermieter anmahnen diese Geräte austauschen zu lassen und wenigstens gegen Geräte der Effiziensklasse B (oder A) ersetzen zu lassen?

4) Bei unserer Nebenkostenabrechnung ist uns aufgefallen, dass unsere Wohnung mit 64qm berechnet wird. Im Mietvertrag sind aber ca.80qm ausgewiesen. Rund um unsere Wohnung ist ein überdachter Balkon, der ja anteilig mit eingerechnet werden darf. Ich habe hier im Forum gelesen, dass wenn ein Balkon an eine Bundesstraße angrenzt, der dann nicht mit 1/2qm angerechnet werden darf. Gibt es hier irgendwelche Rechtsquellen zu? Einer unser Balkone grenzt nämlich genau an die Autobahn und wird von uns daher nicht genutzt. An den einen Balkon grenzt ein Überbau von der Terasse untendrunter stammt. Dieser Überbau kann betreten werden, sollte man aber nicht, wegen Einsturzgefahr. Darf der Vermieter dieses Stück mit ind die qm der Wohnung mit einberechnen, obwohl wir das nicht betreten sollten und da keine Überdachung ist?

5) Der Vermieter beschäftigt einen Hausmeister, den jede Partei bezahlen muss. Dieser Hausmeister wohnt allerdings nicht im Haus sondern 20km weit weg. Er ist u.a. fürs Schneeräumen und Mülltonnen rausbringen verantwortlich. Diese Aufgaben werden aber nicht immer ausgeführt, sondern von den Mietern im Haus. Die Tage wo auch bei uns das Schneechaos herrschte hat der Hausmeister einfach eine Schneeschaufel an die Hauswand gestellt so nach dem Motto die Mieter schaufeln das schon weg. Er selber hat da nix angefasst und hat weder den Zugang zum Haus freigemacht, noch das gesetzlich vorgeschriebene Gehstück auf der Straße. Wir Mieter sind also immer durch mind. Knöchelhohen Schnee gestapft und konnten das Haus nicht mit trockenen Füßen betreten oder verlassen. Die Krönung war dann, dass der Hausmeister ins Krankenhaus kam, aber den Mietern das nicht mitgeteilt worden ist (bzw. nur 1 Partei) und kein Ersatz zur Verfügung gestellt wurde. Wenn wir ein Problem in der Wohnung haben z.B. Wasserhahn undicht, so ist der Hausmeister nicht in der Lage dieses Problem selber zu beheben, sondern beauftragt die Firma XY dafür. Auch wenn die Zählerstände abgelesen werden ist der Herr nicht zur Stelle und die Mieter zeigen dem Ableser, wo die Anschhlüsse zu finden sind.
Meine Frage: Kann ich für so einen Hausmeister meine Zahlungen verweigern? Denn die Frima XY kann ich auch selber anrufen.

6) Eine allgemeine Frage zur Mietkaution hätte ich noch (die mich persönlich jetzt nicht betrifft). Wenn jemand seid 1 1/2 Jahren in einer Wohnung wohnt uns bis dahin noch keine Mietkaution bezahlt hat (obwohl im Mietvertrag vereinbart) und der Vermieter sich jetzt erst meldet, dass er die Kaution endlich haben möchte, darf er die Kaution überhaupt noch einfordern? Immerhin hat er ja 1 1/2 Jahre stillschweigend in Kauf genommen, dass nix bezahlt worden ist. Gibt da irgendwelche Fristen, wo sein Anspruch darauf auch verjährt?

Uff, ein langer Beitrag, aber ich hoffe, dass mir der eine oder andere bei einem Punkt weiterhelfen kann.
Stichwörter: viele + dringend + fragen + ganz + suchen

7 Kommentare zu „Ganz viele Fragen die dringend eine Antwort suchen”

e-r-g-o

Hallo.....
ich habe eine sehr gute Lösung für Dich: ZIEH AUS!!!
Das ist besser und erspart Dir echten Kummer...Weil das geht schneller, als die Mängel zu korrigieren...
Zum letzterem Punkt 6 mit der Kaution: Es gibt einen MV, da ist alles geregelt...deshalb ist der VM im Recht, auch wenn es so lange her ist, diese Sicherheitsleistung laut MV zu bekommen, um diese dann in eine Zinsanlageform (zB Sparbuch) anlegen zu können...
MfG e-r-g-o

fin Experte!

Ein bißchen viel, der ganze Beitrag.
Daher hier das wichtigste: Ein Vermieter kann eine nicht gezahlte Kaution sogar bis über das Mietverhältnis hinaus fordern.

Wenn Heizkörper nur im oberen Teil warm werden, dann sieht das nach einem Luftproblem aus, d.h. die Heizkörper sollten einmal entlüftet werden.
Das muss man ab und zu machen. Wenn Sie das nicht selbst können, sollte der Hausmeister, bzw. der Vermieter das übernehmen.
Wärme entweicht nicht durch kalte Wände nach außen. Die Leistung der Heizkörper wird vielmehr nicht ausreichen die kalte Wand zu erwärmen.

Was das Schneeräumen betrifft so gilt das was im Mietvertrag vereinbart wurde. Dort muss stehen wer dies ausführt. Ist der Hausmeister krank, so sollte es doch in einem 6-Familienhaus Männer geben, die das abwechselnd einmal ausführen. Da bricht man sich doch keinen Zacken aus der Krone. Für die Zeit wo die Mieter das selbst ausführen, könnte dann etwas Geld, dass Sie sonst für den Hausmeister zahlen, einbehalten werden.
Hier sollte es sich aber um einen reellen Betrag handeln und es sollte genau Buch geführt werden, wann der Hausmeister abwesend war und wann wer Schnee geräumt hat.

Eponine

Danke schonmal für die Antworten.
@Fin: Der Lieblingsspruch von unserem Hausmeister ist "da pack ich nichts an" und der würde für sowas einen Handwerker rufen, der unnötig Geld kosten würde. Daher sind wir u.a. alle sauer im Haus, für was wir den eigentlich bezahlen.

Zum Schneeräumen: Im Mietvertrag steht zwar das allgemeine bla bla drin (Mieter räumen Schnee), aber es gab (leider nur eine) mündliche Zusage, dass wir das nicht machen müssen, denn dafür ist ja der Hausmeister da. Daher räumt auch niemand Schnee und ist all die Jahre auch nicht gemacht worden. Aber jetzt wird ja zumindest mal kein Schnee mehr fallen, der so extrem liegen bleibt.

Rano Experte!

Wenn Heizkörper nur im oberen Teil warm werden, dann sieht das nach einem Luftproblem aus, d.h. die Heizkörper sollten einmal entlüftet werden. [/quote:677c1]

Wenn der HK oben auf voller Länge warm wird, dann sind eher Vor- und Rücklauf vertauscht. Das zu korrigieren ist relativ aufwendig.

Gruß
Ralph

Rano Experte!


3) Wir haben festgestellt, dass die Geräte in unserer Einbauküche (teil des Mietvertages) ... [/quote:3f125]

Du hast eine schlechte Wohnung und schlechte Küchengeräte gemietet. Beides hast Du 'gewählt'. Es gibt keine Handhabe, den VM zur Anschaffung anderer Geräte zu zwingen.

Immobilienwirt Experte!

Zu den Fragen deinerseits, kann ich nur folgende Antworten geben:

1) Hellhörigkeit, bei Altbauten ist dies des öfteren ein Problem. DEr Vermieter muss bei einer Sanierung nicht unbedingt Schalldämmungen wie bei einem Neubau einbringen, daher ist das normal und kein Mangel solange sich die Geräusche im üblichen Rahmen halten. Es gibt zwar die Möglichkeit über einen Gutachter die Werte messen zu lassen, aber den bezahlst du und wenn sich rausstellt die Werte liegen im erträglichem, hast nix davon.

2) Heizung, hier geben Die DIN Vorschriften Anwort, Nach meinem letzten Stand muss die Heizung 21°C bringen., was du ja selbst mitteilst. Notfalls wie richtig erwähnt, mal Heizung vom Hausmeister prüfen lassen zwecks entlüften und dei hausanlage auf Wasserstand und druck sowie vorlauftemperatur. ==> Höfflich Anzeige beim Vermieter über Sachverhalt

3) Einbaugeräte kam schon die richtige Anwort ist nicht anderes vom Vermieter zu stellen, da nur Einbauküche vereinbar. Tipp günstigere Stromanbieter wählen ;o)

4) Winterdienst, solltest du dem vermieter anzeigen auch aus Versicherungtechnischen Gründen. Er hat dann auch zu prüfen ob die Leistungen durch den Hausmeister erbracht werden und notfalls die Rechung (Umlagekosten zu kürzen). Unter Vorbehalt die Kürzung der Betriebskosten anzeigen und bei der Abrechung auf Anzeige hinweisen und selbst kürzen.

Aber eins sollte noch bedacht werden, der hausmeister kann nicht zur gleichen zeit am selben ort sein. Wenn garnichts macht ok.

5) Kaution, da im Vertrag vereinbart ist die Forderung auch noch möglich.
Der Ansatz ihn darauf Hinzuweisen, dass er sie 1 1/2 jahre nicht wollte, ist gut aber unter umständen nicht durchsetzbar.

Immobilienwirt Experte!

Achso zum Balkon, egal von der Lage unabhängig, vor 2001 die Hälfe der Fläche anrechenbar als Wohnfläche ==> II.BV (2te Berechungsverordnung)

Heute bei Neubauten oder Grundrißänderungen nur noch max zu 1/4 ==>
Wohnflächenverordnung (WoFlV).

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