Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
ich habe fristlos gekündigt, aus bestimmten Gründen Der Vermieter hat zugestimmt allerdings soll ich bis Freitag den 24.3 Schlüssel abgeben, obwohl ich bis 31.3 die Miete bezahlt habe. Meine Frage darf ich den Schlüssel bis 31.3 behalten oder hat er Recht?
Stichwörter: antwort + bitte + wichtig

3 Kommentare zu „wichtig bitte um Antwort”

Susanne Experte!

Zu welchem Termin wurde der Mietvertrag denn gekündigt?
Ist die fristlose Kündigung begründet, muss natürlich nach Auszug auch keine Miete mehr bezahlt werden.

sweety1978

ich habe einfach geschrieben, dass ich laut Paragraphen 935 oder so gebrauch von einer firstlosen Kündigung mache, ohne Terminangabe. Ich habe mich von meinem Ex getrennt, und hatte angst von ihm deshalb fristlose Kündigung aber ich schaffe nicht bis freitag meine Sachen zu räumen und wie gesagt ich habe bis 31.3 bezahlt

fin Experte!

Wenn Sie den vollen Monat bezahlt haben, so können Sie normalerweise auch bis zum 31.03., 24 Uhr die Schlüssel behalten.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.