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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir wurden wegen Eigenbedarfs mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt. Nun haben wir uns schon nach einer neuen Wohnung umgeschaut und auch eine gefunden. Ist es nun möglich schon vor Beendigung des Mietverhältnisses auszuziehen und demzufolge keine Miete mehr zu zahlen? Wenn ja, gesetzlich geregelt und nur nach Absprache mit dem Vermieter?
Vielen Dank
Stichwörter: kündigung + wegen + auszug + eher + eigenbedarf

1 Kommentar zu „Kündigung wegen Eigenbedarf - Auszug schon eher?”

e-r-g-o

Hallo...
Zum Eigenbedarf...dieser muss im Kündigungsschreiben dargelegt werden. Zu beachten ist, dass als Begründung das Wort ´´Eigenbedarf´´ alleine oder die bloße Wiedergabe des Gesetzestextes nicht ausreichen...
Vielmehr müssen die Kündigungsgründe im Kündigungsschreiben dargelegt werden...u.s.w. § 573 BGB ff
Ausziehen könnt Ihr wann Ihr wollt...spätestens jedoch bis zur Whg-übergabe...
Zur Nichtzahlung der Miete wegen früheren Auszug: dies kann mann nur mit Einverständniss des VM in Form einer Aufhebungsvereinbarung machen...Und dieser geht ja nur dann darauf ein, wenn er persönliches Interesse daran hat, wie z.B. er will früher in die Whg...

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