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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Servus!

Ich habe folgende Frage zu einer Nebenkostenabrechnung:

Der Vermieter stellt im Rahmen der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2005[/b:e7346] (Januar-Dezember) Müllgebühren (für Müllabfuhr) für das Jahr 2006 in Rechnung. Die entsprechende Rechnung über die Müllgebühren für das Jahr 2006 wurde dem Vermieter vor ein paar Tagen zugestellt. Somit muß er für den größten Teil des Jahres 2006 die Müllgebühren im Voraus zahlen. Darf er diese Kosten dem Mieter trotzdem bereits in der Nebenkostenabrechnug für 2005 in Rechnung stellen?

2 Kommentare zu „Müllgebühren für 2006 in Nebenkostenabrechnung von 2005”

Susanne Experte!

Klares Nein.
In ein NK-Abrechnung gehören nur die Kosten, die im angegebenen Abrechnungszeitraum auch angefallen sind.
Beinhaltet eine Rechnung aus 2006 ggf. Kosten, die bereits in 2005 angefallen sind, so sind diese herauszurechnen.

Hexter

In dem gleichen Zusammenhang:

Wie sieht es dann bei der Abrechnung für Stromkosten aus? Die zugrunde liegende Rechnung wurde dem Vermieter im Oktober 2005 vom StromLieferanten zugestellt und ist aufgesplittet:
- vom 28.09.2004 bis 31.12.2004
- vom 01.01.2005 bis 04.10.2005

Was darf der Vermieter in der NK-Abrechnung für 2005 abrechnen bzw. hier muß/darf er doch auch den Zeitraum in 2004 (also die komplette Rechnung)
in der NK-Abrechnung berücksichtigen?

Oder muß der Vermieter den Anteil der Kosten für 2004 in der NK-Abrechnung für 2004 berücksichtigen, also schätzen und eine evtl. Über- bzw. Unterzahlung des Mieters in der NK-Abrechnung 2005 verrechnen?

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