Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo

Wir sind vor 2 Jahren in unsere Wohnung eingezogen der Vermieter sage damals das wir einen gesonderten Kabelanschluss mit der Firma xxx machen sollen. Im Mietvertrag steht auch das ein Kabelanschluss mit einer externen Firma zu machen ist. Der Vermieter überreichte uns einen Vertrag den sollten wir unteschreiben und dann der Firma übergeben.
Wir schauen aber so gut wie nie fern deswegen machten wir keinen Vertrag und nutzen den Anschluss nicht. Gestern war wieder ein Vertrag im Postkasten dort stand drin wir nutzen den Anschluss und sollen monatlich 13,90 rückwirkend vom Januar 2006 zahlen und den Vertrag unterschreiben.
Wenn wir den Anschluss nicht nutzen wollen sollen wir einmalig 90 Euro für die Deaktivierung bezahlen.
Sind die 90 Euro berechtigt wenn wir nie einen Vertrag unterschrieben haben?

mfg

Nicco
Stichwörter: pflicht + kabelanschluss

9 Kommentare zu „Kabelanschluss Pflicht?”

Susanne Experte!

Es gibt 2 Möglichkeiten:
entweder der VM hat den Vertrag mit dem Kabelanbieter und bekommt die Kabelgebühren über die Nebenkosten oder der Mieter hat einen separaten Vertrag mit dem Kabelbetreiber.

Schau aber trotzdem nochmal im Mietvertrag nach, ob Du nicht per Mietvertrag das Kabelfernsehen mitgemietet hast.

Ob einer Verpflichtung über den MV möglich ist, wie von Dir beschrieben, ist mir so nicht bekannt. Hier vielleicht mal einen Fachanwalt fragen.

NicoH

im mietvertag steht nur das ich vertrag mit einer externen firma zu machen ist in bezug auf den kabelanschluß.

EfPe

Von dem stammt denn der Vertag im Briefkasten?

Von der Kabelfirma oder vom Vermieter?

Felix

NicoH

von der tv firma

scheint alter vertrag sogar noch dm preise in den agb

EfPe

Ich habe blöde gefragt...

Hat die Kabelfirma Dir den Vertrag in den Briefkasten geworfen?

Scheint so, als ob Dir der Vermieter einen alten Vertrag eingeworfen hätte.

Wie Du über den Mietvertrag schreibst ist zweideutig:

Steht dort, dass Du einen Kabelanschluss nehmen musst

oder

ist das in dem Sinne geschrieben, dass den Vermieter keine Verpflichtung trifft und Du extern einen besorgen musst, WENN Du einen möchtest.

Das erstere käme mir etwas komisch vor...

Immobilienwirt Experte!

Das ist letzlich egal. Ist in dem Objekt ein kabelanschluß vorhanden, so mußt du diesen nutzen, unabhängig davon, ob ein Vertrag mit einer separaten Firma oder der Vermieter die das fernseh liefert und mit der Beko abrechnet. Sat Schüssel oder ähnliches ist somit außen vor!!!

Viele meinen zwar zwecks der "Europäischen Rechts auf Informationsfreiheit" könnten sie die Satanlage anbringen usw., aber in der Realität reichen einige Programme des Anbieters aus, dass der Mieter seine "Informationsbedürfnisse" befriedigen kann.

Kleiner Tip am Rade. Verhandeln über die Gebühren ist nicht verboten.

EfPe

Ich habe den Sachverhalt so begriffen, dass er gar nicht fernsieht.

Wenn doch ist der Fall natürlich klar.

Rano Experte!

Wird der Anschluß vom VM angeboten, wird er ohne weitere vertragliche Vereinbarung berechnet.

Ist er aber von einem externen Anbieter, müßte doch zunächst ein Vertrag zwischen dem und dem Mieter geschlossen werden.

Wenn Du wirklich nienicht ein TV dort einsteckst, dann biete ihm doch an, dass er den Platz in Deiner Wand gerne mieten dürfe, andernfalls die Dose unverzüglich abholen soll. <!-- s :-) --><!-- s :-) --> ;)

EfPe

Mit solchen Antworten an den Vermieter ist es wie mit Lügen: das hat nur kurze Beine und kann auch nach hinten losgehen... <!-- s :roll: --><!-- s :roll: -->

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.