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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich hoffe, daß mit jemand helfen kann.

Ich bin im August 2005 aus einer Mietwohnung ausgezogen, die ich ca. 5 bis 6 Jahre lang bewohnt habe.

Als Kaution sind damals 3 Monatskaltmieten hinterlegt worden, ca. 1000 bis 1200 DM.(immer noch auf dem kautionssparbuch)

Jetzt habe ich ein Schreiben vom Ex-Vermieter bekommen, wo er noch einige Punkte berechnet, die auch alle soweit nachvollziehbar sind, bis auf einen:

Er verlangt € 50 pauschal für die Beschädigung der Hausaußenecke.
Mein Sohn ist Ostern letzten Jahres mit Wucht dagegengebrettert, was den Schiefer kaputt gemacht hat (ca. 10 x 10 cm). Das habe ich damals auch dem Vermieter gesagt.

Kann der Vemieter das jetzt noch nachfordern? Ich habe eine Haftpflichtversicherung die für den Schaden sicherlich aufgekommen wäre, aber jetzt nach der Zeit....
Und was ist mit der Gebäudeversicherung des Vermieters? Die war doch auch in unseren Umlagen drin - trägt die sowas evtl auch?

Zweites Problem:

Die Kaution wurde damals von meinem Ecfreund auf ein Kautionssparbuch mit seinem Namen hinterlegt.
Mein Ex ist seinerzeit nach ca. 2 Jahren aus der Wohnung ausgezogen und hat sich schriftlich aus dem Mietverhältnis austragen lassen.
Damals hat mit der Vermieter dann ein Schreiben zugesandt, wo drinsteht, daß er nach meinen Wünschen die Wohnung zu den bestehenden Konditionen weiterführt. Wenn mein Ex jedoch Ansprüche auf die kaution erhebt, müste ich ggf. eine neue hinterlegen. Das hat er aber nicht getan und so lief alles bis zu unserem Auszug.

In dem Schreiben des Vermieters jetzt steht als Abschlußsatz: "Ich möchte Sie hiermit darauf hinweisen, daß Herr xy [Ex] einen Herausgabeanspruch auf der Kautionssparbuch angemeldet hat."
(Mein Exfreund ist jetzt wieder in meine alte Straße gezogen, in ein haus was auch dem Vermieter gehört)

Ist das rechtens?
Das ich jetzt Kosten in Höhe von insgesamt € 270 nachzahlen muß und er die volle Kaution samt Zinsen bekommt?
Hat er überhaupt noch Anrecht auf die Kaution, nach er sich hat schr. aus dem Mietvertrag austragen lassen?
Die Kaution wurde damals von dem Vater meines Ex gesponsert - spielt das ggf. auch noch eine Rolle?
Stichwörter: etc + fragen + hausbeschädigung + kaution

4 Kommentare zu „Fragen zu Kaution, Hausbeschädigung etc.”

Susanne Experte!

Das ich jetzt Kosten in Höhe von insgesamt € 270 nachzahlen muß und er die volle Kaution samt Zinsen bekommt?[/quote:cf16e]
Wenn der Schadenersatz von 270.-€ während Deiner alleinigen Mietzeit angefallen ist, ist das richtig.

Hat er überhaupt noch Anrecht auf die Kaution, nach er sich hat schr. aus dem Mietvertrag austragen lassen? Die Kaution wurde damals von dem Vater meines Ex gesponsert - spielt das ggf. auch noch eine Rolle?[/quote:cf16e]
Ich dachte wirklich bis jetzt, es gibt keine dummen Fragen....Dein Ex hätte damals auch die gesamte Kautionshöhe von Dir fordern können!!!

Joedus

Danke @ Susanne.

  1. Dein Ex hätte damals auch die gesamte Kautionshöhe von Dir fordern können!!![/list:u:e6398]

    Hat er aber nicht!

    Inwieweit kann ich jetzt diese 270 € von dieser hinterlegten Kaution geltend machen?
    Oder gar nicht, eben weil die Kaution auf den namen meines Ex läuft?

    Danke für die Antworten.

Rano Experte!

Mal von der anderen, formellen Seite beleuchtet:

Der VM hat eine Sicherheit.
Es stand dem Ex frei, die Kaution ehemals zurückzufordern. Hat er aber nicht, und ist somit die Gefahr eingegangen, dass diese Kaution "untergeht".
Nun ist Auszugszeitpunkt und der VM macht (berechtigte) Ansprüche geltend. Warum sollte er sich also nicht von dem zur Verfügung stehendem Sparbuch = 'VM's Sicherheit' bedienen?

Du solltest auf jeden Fall versuchen, den Haftpflichtschaden noch geltend zu machen. Die Aussichten stehen nicht schlecht.

Menschliche Sicht: Ansonsten wäre es wohl nur fair, wenn DU die Forderung des VMs begleichen würdest (insofern in Deiner alleinigen Mietzeit enstanden). Schließlich hat Dir der Ex quasi ein zinsloses Darlehen gegeben, zu dem er nicht verpflichtet gewesen wäre.

Selbst wenn Du das nun vom Kautionssparbuch begleichst, könnte Dein Ex einen Anspruch Dir gegenüber geltend machen.

Gruß
Ralph

fin Experte!

Es düfte doch wohl klar sein, dass der die Kaution einfordern kann, der sie bei Einzug auch bezahlt hat. Zumal das Sparbuch noch auf den Namen Ihres Ex-Freundes lief, dürfte das wohl noch klarer sein.
Wenn Sie eine Haftpflichtversicherung für den Schaden an der Hauswand gemacht haben, warum haben Sie denn dann bisher den Schaden nicht abgewickelt??
Der Vermieter hat daher einen berechtigten Anspruch gegen Sie und der hat nichts mit seiner Gebäudeversicherung zu tun! Den Schaden müssen Sie begleichen.

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