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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
Ich habe ein Ladenlokal in Kappeln/Schlei, der Mietvertrag läuft bei fristgerechter Kündigung am 30.06.06 aus. Jedoch ist volgendes Problem:
DIe Außenfassade ist unzumutbar den Kunden gegenüber ( Der Vermieter erzält schon seit einm Jahr das diese gemacht wird, aber es Passiert nix und die kunden Laufen Kopfschüteld am laden vorbei) ebenfalls fällt hier öfters die Heißung aus da kein Öl mehr da ist. Ich habe mich nun umgeschaut und eine neue Gewerbe einrichtung für mich gfunden die 3 mal größer ist und um die Hälfte günsitger als die jetzige. Da alles nicht hier so hinhaut wie es soll habe ich nun eine Außerordentliche Kündigung geschrieben mit auflistung der Mängel. diese kam nun zurück und wurde wiedersprochen. wie komm ich nun aus diesen Safltaden raus wo mir von der Miete her die hosen ausgezogen werden und ich für mein Geld nicht einmal was bekomme?

Ich bitte um schnellen Rat da mir die vom Mieterschutzbund heute das mal so und morgen so erzählen. nun weiß ich nicht mehr weiter!

Danke im Vorraus
Ehrtel
Stichwörter: streit + kündigung

4 Kommentare zu „Streit um Kündigung”

fin Experte!

Wenn im Mietvertrag steht, dass Sie eine dreimonatige Kündigungsfrist haben und Sie zum 30.06.06 kündigen, so ist die Kündigung wirksam.
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und bedarf nicht der Zustimmung des Vermieters wenn diese fristgerecht ist.
Die Mängelliste hätten Sie sich aber besser sparen können wenn Sie sowieso ausziehen wollen.
Wenn kein Öl mehr da ist für die Heizung, dann kann man bei längerem Ausfall die Miete mindern. Bei der Hausfassade können Sie nichts erzwingen, denn der Vermieter muss das Streichen ja letztendlich bezahlen.

Ehrtel

Habe eins vergessen ich möchte ja nun auch früher raus. nähmlich zum 30.04.06 da ist ja mein eigentliches Problem da halt diese ganzen mängel da sind. Was das andere angeht mit Geld und so weiter. Es gilt doch das der Vermieter zur Instandhaltungsplicht gezwungen ist und sich daran nun nicht hält auch wenn er es vor Zeugen schon vor einem Jahr versprochen hat.... selbst schon unseren Vormieter hat er dieses Versprochen.

fin Experte!

Wenn Sie doch schon früher raus wollen, warum wollen Sie denn dann das der Vermieter noch was instand setzt? Davon haben Sie doch nichts mehr wenn Sie definitiv ausziehen wollen. Zu verstehen wäre es wenn Sie im Moment kalt sitzen, aber sonst?
Ausziehen können Sie wann immer Sie wollen, nur die Miete müssen Sie bis zum Mietende zahlen.

Immobilienwirt Experte!

Aslo mir ist da in der Darstellng aufgefallen, dass mal von der außerordendlichen und sonst von der sogenannten ordentlichen Kündigung gesprochen wird. Das muss man schon unterscheiden, dass sie ja nur außerordlich kündigen wollten zwecks der Mängel, was gleichzusetzen ist mit fristlos. Ich geh auch davon aus, dass in Ihrem Schreiben nicht von hilfsweise ordentlich kündigen Stand.

Dann aber flinke Füsse also ersteinmal normal bis 31.03.2006 die ordentliche Kündigung bei Vermieter vorbeibringen um die Frsit, ich hörte drei Monate, bis zum 30.06.2006 einzuhalten. Formlos ... ich kündige das Mietverhältnis soundso zum 30.06.2006. Achtung Eingang der Kündigung beim Vermieter wichtig, bestätigen lassen oder noch per Einschreiben.

Sonst besteht so wie ich den Sachverhalt kurz aufgenommen habe nur das recht zu Mietminderung, was sie dann auch bis zum Schluß ausüben sollten.

Fristlose Kündigung geht nur wenn zb der vereinbarte vermietungszweck nicht gegeben ist (Hochwasser, Einstürzgefahr und andere schwerwiegende Unzumutbarkeiten).

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