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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich habe folgendes Problem. Meine Mutter wird nach 42 Jahren wohnen in der selben Wohnung in eine Altenwohnanlage umziehen und der Vermieter stellt nun die folgenden Ansprüche an sie.
Beim Auszug soll(en):
- alle Tapeten entfernt sein
- alle Bodenbeläge entfernt sein
- die in den '70 Jahren selbst eingebaute Kohlezentralheizung samt Heizkörpern entfernt sein.

Meine Mutter hat einen Mietvertrag, der bei der Beendigung des Mietverhältnisses "die Rückgabe der Räumlichkeiten in gereinigtem Zustand" vorschreibt.

Bisher rausbekommen habe ich folgendes:
- Die Tapeten können drinne bleiben, es muß nicht gestrichen / renoviert werden
- Der Bodenbelag muß entfernt werden
- Wegen der Heizung kann man sich streiten.

Der Vermieter wird nach ihrem Auszug ihre Wohnung, wie schon vorher alle anderen Wohnungen des Hauses, komplett modernisieren und eine Gaszentralheizung einbauen.

Hat schonmal jemand einen solchen Fall gehabt oder davon gehört?
Ich bin für jeden Tip zu meinen bereits gefundenen Informationen dankbar, speziell betreff der Heizung.

Andreas
Stichwörter: jahren + auszug

0 Kommentare zu „Auszug nach 42 Jahren”

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