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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo an die Experten,

meine Mutter zieht jetzt nach 48 Jahren aus ihrem Reihenhaus aus und der Vermieter verlangt, dass der ca. 1960 genehmigte Ausbau des Dachgeschosses (wurde komplett von meinen Eltern selbst bezahlt) von ihr entfernt wird. Leider liegt ein Schriftstück zu der Genehmigung nicht mehr vor, trotzdem glaube ich nicht, dass das gemacht werden muss. Weiß einer von Euch über so alte Mietverträge Bescheid – gelten die damaligen Klauseln noch oder treten andere allgemeine Gesetze oder Richtlinien statt dessen in Kraft? Das Versetzen in den Ursprungszustand bei Auszug ist im Mietvertrag nicht geregelt.
Weiterhin will der Vermieter, dass in den Fluren die Tapete komplett abgerissen werden muss. Auch hier bin ich unsicher, ob er recht hat. Angeblich war beim Einzug keine Tapete dort vorhanden, aber wer will das nach 48 Jahren kontrollieren? Hingegen müssen wir wohl das geforderte Rausnehmen der Teppich-Auslegware machen, oder ?
Schon mal vielen Dank für Eure Antworten
Gruß
Norbert
Stichwörter: jahren + auszug

4 Kommentare zu „Auszug nach 48 Jahren”

Susanne Experte!

Dazu kenne ich nur die Kurzaussage eines Fachanwalts:
..bei so alten Mietverträgen hat der VM keine Chance...

Ich möchte das aber nicht weiter kommentieren. Meine Meinung: ist der Rückbau im Vertrag nicht geregelt, gibt es auch keine Klauseln, die auf gültig- oder ungültig zu überprüfen wären.
Soviel ich aber weiss, ist bei Auszug auch eine ehemalige Zustimmung zu Einbauten irrelevant, weil der VM einfach das Recht auf Rückbau hat.
Ich verstehe allerdings auch nicht das Warum.

NoBrom

Hallo Susanne,

danke für die schnelle Antwort. Gilt das auch für die Tapete im Flur?
Ist ja kein Ein- oder Umbau. Wer hat denn die Beweispflicht, ob beim Einzug dort Tapete war oder nicht?

Norbert

Susanne Experte!

Wenn man damit Ärger vermindern kann, würde ich im Entfernen der Tapeten sicher nicht das Problem sehen...

fin Experte!

Es ist doch anzunehmen, dass in 48 Jahren die Mieter die Wohnung mehrmals tapezieren.
Es kommt auch darauf an, was im Mietvertrag bezüglich der Schönheitsreparaturen steht. Wenn hier mehrere Jahre nicht mehr tapeziert wurde, dann ist davon auszugehen, dass bei Auszug alte Tapeten abgerissen werden sollten.

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