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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Moin!
Ein eigentlich über die 3 Jahre angenehmes Verhältnis zum Vermieter droht nun doch ins Negative zu eskalieren.
Mietvertragsende war der 31.12.2005, nach einer fristgerechten Kündigung durch mich.
Da der Hausmeister, der die Abnahme durchführen sollte, "zwischen den Tagen" keine Zeit hatte & ein Nachfolgemieter ohnehin nicht vorhanden war, habe ich mich mit ihm (unter Zeugen!) auf einen Abnahmetermin 11.1..2006 geeinigt.
Da ich persönlich den Hausmeister als Vertetungsbevollmächtigten der Hausverwaltung ansehe, habe ich die HV selber nicht informiert.

Die Abnahme am 11.1.2006 verlief unproblematisch, bis auf eine beschädigte Zimmer-Tür am Schloß, dieses wurde in dem Protokoll auch festgehalten mit dem Vermerk "muß neu".

Von der Hausverwaltung kam danach keine weitere Reaktion, insbesondere auch nicht die ausgesprochene Feststellung, daß die Tür ersetzt werden müßte und mir eine Frist bis Tag xy gegeben würde, diese Tür auf meine Kosten zu beschaffen, was ohne weiteres möglich gewesen wäre.

Im Abnahmeprotokoll findet keine Fristsetzung, lediglich der vorgedruckte Hinweis:
"Für festgestellte Mängel, die der Mieter verursacht....und die er in der im Protokoll festgelegten Fristsetzung nicht behoben hat, erteilt der Mieter hiermit ebenfalls dem Vermieter den Auftrag, marktüblich günstigst, den Mangel auf seine Kosten durch eine Fachfirma beseitigen zu lassen."[/i:f5d92]

Heute bekomme ich Post von meinem ehemaligen Vermieter:
- Kosten Reparatur/Ersatz Tür: 580,-- EUR[/b:f5d92]
Fachfirma reist mit 2(!) Mann aus Bremen(!) an, Fahrkosten alleine betragen über 400EUR, davon drückt man mir die Hälfte auf....
Das Türblatt kostet neu 160EUR
-> ist das günstigst???
-> besteht nicht die Verpflichtung einen örtlichen Anbieter zu wählen, anstelle der über 100km einfacher Strecke (HH-HB)
-> hätte nicht eine Aufforderung zur Ersatzbeschaffung (wie eigentlich im Protokoll so vorgesehen), ergehen müssen? Bzw. durch Unterlassen dieses Hinweises im Protokoll, ist die Verpflichtung zur Übernahme dieser Kosten ohnehin nichtig?

Ferner fordert der Vermieter eine Nutzungsentschädigung von 50% der Bruttomiete in Höhe von 508,-- EUR[/b:f5d92]
- unter Hinweis auf ein Urteil vom AG FFM (Az: 33C 3415 / 03) Nicht abgesprochene Nutzung über das Mietzeitende hinaus[/b:f5d92]

-> hier aber wurde die Abnahme terminlich mit dem Hausmeister auf dem 11.01.2006 gesetzt.

Bin ich tatsächlich zur Zahlung der vollen Summen berechtigt? Oder sind diese Forderungen des Vermieters teilweise nichtig / unangemessen hoch?

Danke für Eure Kommentare!

Thilo

3 Kommentare zu „Nutzungsentschädigung trotz Termin? Zu teure Reparatur?”

Susanne Experte!

Jeden Morgen steht ein Dummer auf-das gilt nicht nur bei Ebay. Der Versuch allein ist noch nicht strafbar. Inwiefern die Forderung in dieser Höhe an Dich berechtigt ist kann im Endeffekt nur ein Richter entscheiden.

Rano Experte!

Hmmm ... alles so halbgares Zeugs.

Wenn Du wirklich Zeugen hast, dass Du die Übergabe für Ende Dezember vorgeschlagen hast und der Hausmeister von sich aus einen Termin im Januar benannte hat, dann sollte das zum begründeten Widerspruch gegen die Mietforderung ausreichen.

Richtig ist auch Deine Auffassung zur Türreparatur:
Im Abnahmeprotokoll wird zwar auf eine Frist verwiesen, aber offensichtlich ist das betreffende Feld für eine Frist nicht ausgefüllt worden. Insgesamt ist hier nicht von einer ernstzunehmenden Fristsetzung auszugehen.
Also hätte der VM Dir die Frist auf anderem Wege mitteilen müssen. Innerhalb dieser Frist wärst Du für die Schadensbeseitigung zuständig gewesen.
DANACH hätte der VM dann den Schaden reparieren lassen können, dabei aber eine Schadensminimierungspflicht gehabt. Ein hochwertiges Türblatt ist natürlich ok, diese Anfahrt aber nicht.

Dies schön ausformuliert als Widerspruch an den VM, dabei die reinen Materialkosten für die Tür (als Entgegenkommen) akzeptieren.
Damit solltest Du in einer evtl. gerichtlichen Auseinandersetzung hinreichend punkten können.

Gruß
Ralph

pillchen

Moin!
Tja, danke für die Tipps, so hinreichend beruhigend ist das nicht <!-- s:? --><!-- s:? -->

Aber andererseits, wenn man die ganze Geschichte von diesem neubauprojekt kennt, dann ist so einges bei der HV &amp; dem erbauer schiefgelaufen... Allein das ist schon eine abendfüllende Veranstaltung.
Ich deute deren Verhalten auch eher so, um irgendwo Geld einzusammeln, weil denen ohnehin im Streit um Gewährleistungsmängel auch keiner seine Zuständigkeit signalisiert.


Nur was habe ich mit damit zu tun?

@Susanne,
Das mit dem Dummen mag wohl stimmen...aber ich halte die ganze Summe ja noch nicht einmal für "gerichtsfähig", da sind ja die Anwaltskosten bald höher... <!-- s :shock: --><!-- s :shock: -->
Gibt es für solchen HickHack keine Schiedsstellen oder ähnliches (so wie bei strittigen KFZ Reparaturen)?

Anwalt sucht ja auch nur Vergleichsurteile, die aber u.U. nicht 100% passen.
Und ich glaube kaum, daß man mir ohne Anerkenntnis der Nichtberechtigten Forderung [/b:5ecd2]die gezahlten 2600EUR Kaution vorher zurückzahlt.

Schönen Sonntag noch.

Gruß Thilo

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