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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe heute den MegaGAU erlebt und brauche dringend Hilfe. Das ganze ist kein Aprischerz!

Heute sollte die Wohnungsübergabe meiner neuen Wohnung stattfinden, der Mietvertrag mit Mietbeginn 01.04.06 ist seit 4 Monaten unterschrieben (von beiden Seiten natürlich). Der Vermieter ist zugleich Besitzer und wohnt als eine der drei Parteien im gleichen Haus.
Die Wohnung sollte komplett neuen Teppichbelag bekommen, leider ist ein Raum (gleichzeitig offene Küche und Flur) noch ohne Teppich. Nach Aussage des Vermieters haben sich die Verleger, welche für die anderen Räume zuständig waren, sich den Rest nicht zugetraut. Am Dienstag soll der Rest verlegt werden. Der bereits verlegte Teppich ist unfachmännisch verlegt. Weiterhin ist der Anstrich der Wände schlampig ausgeführt und einige Wände wurde nicht gestrichen, was eindeutig zu erkennen ist, da es sich um Holzwände handelt. Neben einer unhygienischen Dusche (schwarze Flecken etc.) und starken Mängeln in der Vertäfelung einer Wand, war es mir nicht möglich, die Wohnung zu übernehmen. Die Wohnung hatte keine eingehängten Türen etc., vieles zwar kleinere Dinge, jedoch fühlte ich mich, wie bei euner Baubesichtigung, an Einzug ist da nicht zu denken.

Wir haben der Vermieterin mündlich eine Frist bis zum nächsten Donnerstag gesetzt, da Freitag die Möbel geliefert werden. Heimgekehrt rief mich der Vermieter an und meinte, er möchte nun nicht mehr, dass ich dort wohne und will das Mietverhältnis nicht beginnen. Ich möchte dort aber einziehen.

Im Vertrag steht, dass die Wohnung laut Protokoll übergeben wird und das Protokoll wesentlicher Vertragsbestandteil ist.

Weiterhin muss ich die Wohnung nach dieser Protokoll auch wieder abgeben. Ich habe aber keine Lust einen Saustall zu übernehmen und abzugeben, ich möchte eine normal gepflegte Wohnung übernehmen und auch wieder abgeben, wenn es soweit ist.

Folgende Fragen habe ich nun:

1a) Welche Rechte habe ich nun auf die Wohnung, da noch keine Schlüsselübergabe erfolgte?
1b)Kann er den Vertrag einfach nicht antreten, nur weil ich noch keinen Schlüssel habe, bzw. die Wohnung nicht übergeben ist?
2) Soll noch eine schriftliche Fristsetzung erfolgen?
3) Soll ich die Wohnung trotzdem übernehmen und die Mängel ins Protokoll übernehmen lassen? Das wird der Vermieter wohl kaum unterschreiben, da er der Meinung ist, dass sowas in einer Altbauwohnung normal ist.



Danke schon im vorraus für Eure Hilfe!
Gruß

NeedHelp
Stichwörter: gescheitert + nun + wohnungsübergabe

7 Kommentare zu „Wohnungsübergabe gescheitert! Was nun?”

Rano Experte!

Hallo,
Neben einer (...) und starken Mängeln in der Vertäfelung einer Wand, war es mir nicht möglich, die Wohnung zu übernehmen[/b:ad768].

(...) Heimgekehrt rief mich der Vermieter an und meinte, er möchte nun nicht mehr, dass ich dort wohne und will das Mietverhältnis nicht beginnen.

1b)Kann er den Vertrag einfach nicht antreten, nur weil ich noch keinen Schlüssel habe, bzw. die Wohnung nicht übergeben ist?[/quote:ad768]

Wenn man diese beiden Textteile extrahiert, ergibt sich eine Übereinstimmung (beidseitige Willenserklärung). Zumindest mündlich wart ihr Euch über eine Vertragsauflösung (ein Aufhebungsvertrag ist seinerseits ein Vertrag) einig.


3) Soll ich die Wohnung trotzdem übernehmen und die Mängel ins Protokoll übernehmen lassen? Das wird der Vermieter wohl kaum unterschreiben, da er der Meinung ist, dass sowas in einer Altbauwohnung normal ist.[/quote:ad768]

Das kann Dir doch von hier aus keiner beantworten. Die Abwägung der Vor- und Nachteile dieser Wohnung obliegt Dir ganz alleine. So Du überhaupt noch eine Wahlmöglichkeiten hast (s.o.)

Gruß
Ralph

NeedHelp

@Rano:

Danke für die schnelle Antwort. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass es mir lediglich zu diesem Zeitpunkt nicht möglich war, die Wohnung zu übernehmen. Daher habe ich ja auch die Frist auf Donnerstag Abend gesetzt, was die Vermieterin ja akzeptierte.

Ich habe also lediglich eine Frist gesetzt und keine Willensäußerung zur Vertragsaufhebung abgegen, hatte das mit der Fristsetzung anscheinend bei der Hektik vergessen.

Der anrufende Vermieter (Ehemann der Vermieterun) will nun einen Aufhebungsvertrag machen.

Bei dem Übergabeversuch waren meine Freundin (auch Mieterin nach Mietvertrag) und meine Eltern (die sollten mit einrichten helfen) mit anwesend.

gruß und danke
NeedHelp

fin Experte!

Frage: Wie soll denn eine Wohnung, die Sie aufgrund so starker Mängel nicht übernehmen wollen mit einer Frist bis Donnerstag abend tiptop in Ordnung gebracht werden? Diese Frist reicht ja bald nicht einmal aus einen Handwerker überhaupt ans Telefon zu bekommen.
Zwar hat der Vermieter die Pflicht eine Wohnung im bewohnbaren Zustand zum vereinbarten Termin zu übergeben, aber andererseits haben Sie diese Wohnung doch auch irgendwann einmal besichtigt. Und dabei haben Sie den Zustand der Wände, der Dusche etc. nicht in Augenschein genommen?
Das die Böden zeitlich nicht ganz termingerecht verlegt wurden, ist ärgerlich, aber Dienstag soll doch der Rest erfolgen.
Wenn Sie dort unbedingt noch einziehen wollen, dann sollten Sie auf jeden ein Protokoll führen, in dem alle Mängel aufgelistet sind und dies dem Vermieter geben/schicken.
Würde aber trotzdem überlegen ob eine Aufhebung des Mietvertrages bei dem schon angespannten Verhältnis nicht doch die bessere Lösung wäre.

luke-h

du hast den mietvertrag zum 1.4., wann willst du den einziehen? und ab wann läuft den die Mietzahlung von dir auf das konto des vermieter.
zahlst du erst mal garnichts?? und wenn du dann einziehst nur die letzten drei wochen ?
also unter diesen umständen würde ich dir nicht zu der anmietung raten. es hört sich alles nach einen nicht sehr guten start an, und als nächstes willst du wahrscheinlich etwas zum thema mietminderung wissen <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

NeedHelp

Ersteinmal möchte ich Euch/Ihnen für die Antworten zu dem
Thema danken. Von einem angepsannten Verhältnis kann man leider nicht nur ausgehen, ich halte es für sogar "zum zerreissen gespannt".

Dem Vermieter wurde unsere Fristsetzung am Sonntag persönlich übergeben. ein Einschreiben mit Rückschein wurde heute sicherheitshalber auch noch auf den Weg gebracht.
Die Vermieterin hat vor zwei Zeugen beteuert, dass bis Donnerstag alles fertig ist. (Dass dieses unwahrscheinlich ist, leuchtet auch mir ein)

Ich hätte da noch eine letzte Frage zum Thema Kabelfernsehen:

Aussage der Vermieterin:
Kabelfernsehen brauchen wir nicht bezahlen, ist aber vorhanden. Wir brauchen das auch nicht anmelden, da das Kabelfernsehen vom Vorbesitzer damals "pauschal" bezahlt wurde und daher keine monatlichen Kosten für das gesamte Haus anfallen.

Für mich hört sich das so an:
Die gucken im gesamten Haus schwarz und wollen nicht, dass das auffliegt.

Meine Fragen (sorry, sind doch 2):

1) Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass es soetwas nicht gibt und auch nichtgegeben hat, ist das richtig? (Ich werde morgen nochmal 2-3 Anbieter anrufen <!-- s ;) --><!-- s ;) --> )

2) Würde ich mich strafbar machen, wenn ich darauf einsteige? Stichwort: Erschleichen von Leistungen? (Auch hier glaube ich, dass das so ist.)


Mist jetzt fallen mir doch noch zwei Fragen ein:

Im Vertrag steht, dass die Wohnung im zustand gemäß Übergabeprotokoll übergeben wird und dieses ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages ist.

3) Was ist mit dem Mietvertrag, wenn ich das Protokoll nicht unterschreibe, weil mir der Inhalt nicht passt?

4) Was ist mit dem Mietvertrag, wenn die sich weigern das Protokoll zu unterschreiben?

5) Im Vertrag stehen meine freundin und ich als Mieter und beide Eheleute namentlich als Vermieter. Kann ich verlangen, dass beide das Protokoll unterschreiben?


Sorry nochmal für die ganzen Fragen. Ich sehe ein, dass ich mich besser mit dem Mietrecht hätte befassen müssen, und zwar bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist.

Nochmal vielen Dank im vorraus für Eure/Ihre antworten.

Gruß
NeedHelp

NeedHelp

Habe nochmal meinen Mietvertrag zu Rate gezogen:

15. Die Kosten des Betriebes der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteileranlage: hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a [Anm: da stehen die ganzen Instandhaltungskosten der Kabelanlage], ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandanschlüsse.

Ist also in den Nebenkosten mit drin. Kann ich mir von Ihm eine Rechnung des Kabelbetreibers zeigen lassen? Ist er dazu verpflichtet?
Ich habe nämlich Angst, mich trotzdem evtl. strafbar zu machen.

Gruß
NeedHelp

Salome54

Mir ist es vor drei Jahren ähnlich ergangen, war damals bei einem Anwalt. Der sagte mir, Vertrag ist Vertrag, der Vermieter haftet grundsätzlich für den verspäteten Einzug und alle Folgen daraus. Wird Dir zwar nicht viel helfen, aber aus meiner Erfahrung kann ich nur sagen: Wenn Du auch nur die geringste Chance hast, tritt das Mietverhältnis nicht an! Ich habe damals den Fehler gemacht und bin doch eingezogen. Das Ergebnis sind endlose Streitereien. Der Kerl macht, was er will. Nebenkosten werden willkürlich angesetzt. Er pöbelt mich an, antwortet auf Schreiben grundsätzlich nicht. Gewährt keine Einsicht in die Belege zur NK-Abrechnung. Auskunft eines befreundeten Anwalts, Mietrecht ist immer noch eine Frage, wie der Richter gerade gefrühstückt hat. Einen wirklich guten Anwalt zu finden, ist schwer, ist nicht genug dran zu verdienen. Der Mieterverein ist mit seinem Latein auch schon lange am Ende und mir keine Hilfe. Das Ergebnis, ich werde in drei Monaten ausziehen und ein paar tausend Euro sind futsch, von drei Jahren Ärger ganz zu schweigen.
Alles Gute

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