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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Sehr geehrte Mitstreiter,

nach nunmehr 8 Monaten hab ich die Nase voll. Da der Klügere nachgibt, haben wir uns eine neue Wohnung gesucht, und werden ausziehen. Die Geschichte erstreckt sich über 8 Monate und einen dicken Ordner voll Papier. Hier nur ein Auszug:

Unsere Vermieterin ist der böseste Mensch, den ich kenne !!! Bei der nötigen Einzugsrenovierung gab´s erstmal keinen Schlüssel. Die Vermieterin wollte immer auf- und zuschließen, damit Sie wahrscheinlich sieht, was passiert. Leider hatte ich mir im Mietvertrag nicht schriftlich fixieren lassen, dass Renovierungsarbeiten einen Monat vor Mietbeginn stattfinden sollten. Also hat die Frau mich nach zwei Tagen mit den Worten "Sie können nächsten Monat wieder kommen" vor die Tür gesetzt. Tja, drei Wochen Sommerurlaub erstmal vom Chef verlegen lassen.

Wir sind trotzdem eingezogen, dämlich genug. Die Lage spitzte sich weiter zu, als ich meiner Anzeigepflicht nachgekommen bin, und Schäden an der Wohnung gemeldet habe. Dies waren einerseits eine defekte Balkontür (Seit Einzug defekt) und ein sich langsam entwickelnder Schimmelpilz in Küche und Schlafzimmer.
Nachweislich ist dies auf ein schadhaftes Aussenmauerwerk, schlechte Isolierung und eine fehlende Dampfbremsfolie zurückzuführen. Als Energieberater weiss ich ja wie man heizt und lüftet. Aber das hat unserer Vermieterin uns natürlich unterstellt. Drei Besuche waren nötig, um mich endgültig aus der Fassung zu bringen. Der Erste war noch harmlos, und brachte mich schnell von dem Schimmel auf ein anderes Thema: Unsere neue Küche! Der Herd wäre ja nicht von den Vermietern genehmigt worden.

Beim zweiten Besuch kam ein Dachdecker, der erhöhte Feuchtigkeit im Aussenmauerwerk festgestellt hat. Der dritte Besuch war eine Razzia. Vermieter und Vermieterin stürmen durch die Wohnung, ohne zu Fragen Fotos machend, Proben vom Schimmel entnehmend und dann auch mal wieder mit dem Gericht drohend.

Alles in Allem: Ich muss hier weg !!!

Neue Wohnung schon gefunden. Nur was ist mit der Alten??

Ich bin vor 8 Monaten eingezogen, selber frisch renoviert, was eine freiwillige Eigenleistung darstellt, die ich bei Auszug nicht entgegenhalten kann. Die Regelung über Schönheitsreparaturen im Mietvertrag sind mit einer Staffelung (3, 4, 5 Jahre) vermerkt, wobei eine anteilige Beteiligung des Mieters eingeräumt wird. Vermerkt ist jedoch nur eine Dauer "von mehr als einem Jahr". Wir werden gerade mal 11 Monate in der Wohnung gewohnt haben. Unter dem Paragraphen Auszug ist nur vermerkt "in sauberen und vertragsgemäßem Zustand".


Meine Frage: Welche Schönheitsreparaturen muss ich ausführen???

Muss ich Dübellöcher wieder zumachen?

Muss ich eine über das verkehrsübliche Maß gewählte Farbgebung (eine Wand rot, teilweise schokobraun) ändern?

0 Kommentare zu „Auszug nach 8 Monaten, und Schönheitsreparaturen?”

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