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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Liebe Forumnutzer,

unter welchen Voraussetzungen kann ich einen Mietvertrag fristlos kündigen. Seit Monaten werden Mietmängel , welche von der Vermietungsagentur anerkannt waren, nicht behoben. Bei der mehrfachen Anzeige hatte ich Mietkürzung angezeigt aber nicht vollzogen. Kann ich das nachtrräglich tun. Ich habe wieder bei der Agentur die Abarbeitung der Mängel beanstandet.

In einem sehr unverschämten Schreiben bezichtigt mich die Agentur als "schwierige und arbeitsintensive" Mieterin, weil ich zugesagte Umsetzungen und Mängelbehebungen anmahne. Das Vertrauensverhältnis ist für mich gestört und Abhilfe wurde immer noch nicht erfüllt.
Kann ich mein Mietverhältnis fristlos kündigen, da die Vermietungsagentur offentsichtlich nicht an einer Klärung bereit ist. Kann ich nachträglich rückwirkend Miete kürzen.

Danke für eine Antwort.

Grüße
Stichwörter: dringend + hilfe

2 Kommentare zu „Hilfe Dringend”

Tomraid Experte!

Hallo,

ich kann aufgrund deinen Angaben nur sagen NEIN.

3 Monate Kündigungsfrist!

Deine Angaben sind sehr Mager und rechtfertigen eine fristlosen Kündigung nicht.

Wichtig wäre es, wenn du mal alles aufzählst was deine Mängel in der Wohnung sind. Ggf. kann man dir dann helfen.

Gast Experte!

DANKE FÜR DIE ANTWORT.
Es ist nachstehendes vorausgegangen: . Seit Januar 2001 wohne ich in einer Maisonettewohnung. Damals als Erstbezug. Im ersten Winter trat schwarzer schmieriger Belag an den Wänden und Möbeln auf. Die Vermietungsagentur hatte keine Erklärung dafür. Meine eigenen Recherchen bei Gesundheitsamt ergaben, dass es sich um den "Foggingeffekt" handelt. Den Mangel habe ich immer wieder bei der Vermietungsfirma reklamiert. Am 14.10.2004 bat ich nochmals darum den Mangel umgehend bis Ende Oktober zu beseitigen, da ich ansonsten Miete kürzen würde. Wieder gab es nur Vertröstungen und umständliche Erklärungen. Da die Gewährleistungsfrist dieses Frühjahr auslief, fand eine Hausbesichtigung statt. Da wurde ein falsch sitzender Heizkörper als Ursache festgestellt und zugesagt, diesen umgehend zu versetzen und die verrußten Wände zu streichen. Jetzt ist Juli und es ist nichts passiert. Kann ich NACHTRÄGLICH Miete kürzen.

Für die freiwerdende Nachbar-Wohnung hat sich eine Frau interressiert, die nebenbei Körpermassagen macht. Diese Bedenken wegen Sicherheit und Ruhestörung bei regelmäßigem Kundenbesuch habenmeine Nachbarin und ich an die jetzige Mitbewohnerin geäußert. Diese sind über die Agentur an die Interessentin gelangt. Ich wurde dazu aber nicht gehört. Wie kann ich mich dagegen wehren, dass meine Vermietungsagentur meine Bedenken an die potenzielle Mitmieterin weitergibt ohne vorher mit mir Rücksprache zu halten und sich die Bedenken anzuhören.
Gegenüber der Interessentin habe ich mich wie folgt geäußert:

Das einzigste was wir wollen ist in Ruhe zu wohnen. Wir sehen es als benklich an, wenn in einer kleinen Wohneinheit ein Gewerbe (Körpermassagen) mit regelmäßigem Kundenbesuch tagsüber und abends ausgeübt wird. Von der Agentur habe ich eine Abmahnung erhalten,ich hätte mich in Vermieterentscheidungen eingemischt. Und in diesem Schreiben hieß es dann "ich sei eine schwierige und arbeitsintensive Mieterin. Danke für die Hilfe

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