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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Vemieter schickte mir die Nebenkostenabrechnung 2004 (392 Euro) erst am 15.03.2006 zu. Da die Zwölf-Monats-Frist
überschritten ist, habe ihm mitgeteilt, daß er keine Nachforderungen mehr stellen kann.
Nun bekomme ich einen Brief vom Amtsgericht,ob ich dem Anspruch widerspreche oder nicht
ich kann mir keinen Anwalt leisten und habe keine Rechtschutzversicherung. Ich wäre dankbar wenn mir jemand schnell eine Antwort geben könnte, wie ich vorgehen soll
Stichwörter: frist + nebenkostenabrechnung

1 Kommentar zu „Frist für die Nebenkostenabrechnung”

fin Experte!

Noch ist ja noch nicht soweit, dass es ein Verfahren geben wird.
Sie können im Mahnschreiben ja widersprechen mit der Begründung, dass die Anprüche aus 2004 bereits verjährt sind.
Bitte aber noch einmal genau in Ihre früheren Abrechnungen gucken. Gerade bei den Heizkosten muss das Wirtschaftsjahr nicht dem Kalenderjahr entsprechen. Wenn das z.b. vom 30.06.2004 bis 01.07.2005 wäre, dann müßten Sie selbstverständlich auch die Heizkosten für diese Periode bezahlen.
Bei den anderen Nebenkosten aber kommt die Abrechnung in der Tat zu spät.

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