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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage, bei der ich etwas ausholen muss.

Das Wohnhaus in dem mein Vater lebt, wurde Anfang der 70. Jahre fertiggestellt. Mitte der 80. Jahre haben meine Eltern die Wände der Wohnung mit Holzverkleidungen versehen und die Decken in der gesamten Wohnung mit Styroporplatten beklebt, die es in verschiedenen Formen und Mustern gab.

Nun wollte mein Vater renovieren und wir haben angefangen die Deckenplatten und Holzverkleidung rauszureisen.

Jetzt die Katastrophe: In sämtlichen Räumen kommt der Putz fast komplett von der Decke. Außerdem ein Bruch im Mauerwerk, der sich fast durch die ganze Wohnung zieht. Der Bruch beginnt im Flur, geht durchs Badezimmer und endet in der Küche. Diese Bruchstelle ist an manchen Bereichen (gerade im Flur) bis zu 3 cm breit und es sieht aus, als würde sich die Decke von den Wänden lösen. Außerdem haben wir an einigen Stellen Schimmel gefunden.
(Einige „Risse“ kann man auch im Treppenhaus des Wohnhauses sehen)

Diesen Bruch führen wir auf das Dach zurück, denn vor ca. 3 – 4 Jahren war das Dach undicht und meinem Vater lief das Wasser an den Wänden herunter, wenn es mehrere Tage Dauerregen gab. Das Dach wurde abgedichtet und somit war die Sache für uns erledigt – dachten wir zumindest damals. Aufgrund der Holzverkleidungen und Deckenplatten konnte man weitere Schäden nicht sehen und zu unserer eigenen Schande muss ich gestehen, dass wir nicht soweit gedacht haben, das da mehr sein könnte.

Nun meine Frage:

Ist das nun Sache des Vermieters, oder kann der Vermieter meinem Vater Schwierigkeiten machen, weil er Aufgrund der Holzverkleidung und Deckenplatten diese Renovierungsarbeiten wie Streichen, Kalken u.s.w. nicht eingehalten hat, bzw die Schäden auf Anhieb von uns nicht gesehen und beanstandet worden sind?

Viele Grüße
Stichwörter: mauerbruch

1 Kommentar zu „Mauerbruch...”

Susanne Experte!

Erstmal zum Mietvertrag: Beim Alter des Mietvertrags ist davon auszugehen, dass der Fristenplan unwirksam ist.

Grundsätzlich: muss es dem Vermieter nun sofort schriftlich gemeldet werden, da der Mieter sich sonst Schadenersatzpflichtig macht, auch unabhängig von möglichen Schwierigkeiten sollten die Schäden sofort gemeldet werden.

Weiterhin: Styropor und Holzverkleidungen der Decken und Wände sind Einbauten, die der Zustimmung des Vermieters bedürfen. Liegt diese Zustimmung schriftlich vor, kann dem Mieter kein Vorwurf gemacht werden bezüglich der regelmässigen Renovierung und der späten Entdeckung der Schäden. Bei einer mündlichen Zustimmung liegt die Beweispflicht beim Mieter.

Es ist eigentlich nicht tragisch, dass die Schäden erst jetzt zum Vorschein kommen, schlimmer wird es, wenn der VM beweisen könnte, dass sich die Schäden durch die späte Entdeckung verschlimmert haben und dabei noch die Zustimmung für die Einbauten fehlt.

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