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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

hab folgendes Problem: Bin vor kurzem aus einer sehr hellhörigen Wohnung ausgezogen und hab mir meinen Nerven zuliebe eine Neue ruhigere Wohnung gesucht. War der Meinung das ich auch eine gefunden habe. In einem Niedrigenergiehaus als Untermieter in einem Reihenhaus. Holzbauweise. Es wurde ein Nachmieter gesucht. Bei der Wohnungsübergabe und vorher bei der Besichtigung wurde mir von der Vormieterin trotz mehrmaligem Nachfragen unter Zeugen versichert, das es absolut ruhig ist und das man nix hört. Also unterschrieben und eingezogen. IN der ersten Nacht dachte ich ich bin in einem falschen Film. Der Besitzer über mir ( der allein lebt und auch nicht sonderlich laut ist) ist von mir mit allen seinen Wohngeräuschen zu hören, als ob ersich in meiner Wohnung aufhält. Bereits normales gehen ohne Schuhe ist überdeutlich zu hören. Beim Betätigen der Klospülung ist man im Schlafzimmer der Meinung, daß einem die Brühe ins Genick läuft. So hört es sich zumindest an. Es kann doch nicht sein das dieses Haus Trittschallgedämmt ist, oder?

Meine Fragen :
Hab ich irgendwelche rechtliche Handghabe gegenüber der Vormieterin die meiner Meinung nach gegen besseres Wissen nach gelogen hat?

Wie soll ich mich verhalten? Eine Mietminderung zieht doch einen kostspieligen Rechtstreit voraus.

Bin ich zu empfindlich?

Gruß
potatobeetle
Stichwörter: belästigung + trittschall

0 Kommentare zu „Trittschall Belästigung”

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