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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Moin Moin,

habe ein Problem und würde mich über Hilfe zur Absicherung meines Vorgehens stark freuen.

Vorgeschichte:
- Wohnung angemietet
- Wohnungsübergabe gescheitert (Wohnung verschimmelt, Vermieter weigert sich die Wohnung instandzusetzen)
- Aufhebnungsvertrag gemacht (Mietpfand wurde zurückgegeben und die bereits überwiesene Miete sollte am 10.04.06 [steht im Vertrag] zurücküberwiesen werden)
- Miete ist heute am 18.04.06 noch nicht eingegangen.


geplantes Vorgehen:
- 1. Mahnung mit Fristsetzung 5 Werktage zur Zahlung
- 2. Mahnung mit Fristsetzung weiterer 5 Werktage und 10€ Mahngebühren, sowie Ankündigung dass bei Nichtzahlung die Sache dem Anwalt übergeben wird und die Kosten in Rechnung gestellt werden.
- Übergabe an den Anwalt.


Meine Frage:
- Ist das Vorgehen so korrekt?
- Ist eine Frist von je 5 Werktagen ausreichend?
- Iste ine Mahngebühr von 10€ in Ordnung? Der Vermieter schuldet mir 775€.
- Gibt es andere Möglichkeiten schnell an das Geld zu kommen?


Gruß und danke für die Hilfe,

NeedHelp
Stichwörter: vermieter + verweigert + zahlung

2 Kommentare zu „Vermieter verweigert die Zahlung”

fin Experte!

Das Vorgehen war schon so in Ordnung. Nur wenn der Vermieter z.B. abwesend war, so kann er das nicht in 5 Werktagen überweisen. Das nur als Beispiel.
Im Grunde aber kommt es darauf an, wie die Sache im Aufhebungsvertrag geregelt ist.
Ist dort schriftlich die Rückzahlung der Miete vereinbart, so muss er dies auch tun. Ist das nicht so, dann muss er es nicht.
Wenn sich weiterhin nichts tut, dann den Anwalt schreiben lassen.
Warum in aller Welt aber hatten Sie eine verschimmelte Wohnung angemietet?

NeedHelp

@fin: Danke für die Antwort. Im Aufhebungsvertrag steht sogar, dass die Überweisung am 10.04.06 getätigt wird.

Das mit der Wohnung und dem zustand derer ist uns vorher leider nicht ersichtlich gewesen, da die Wohnung bei Besichtigung vom Vormieter bewohnt war. Der einizige sichtbare Schimmelfleck sollte repariert werden. Morsche Wandvertäfelungen sind dann erst bei Leerstand der Wohnung erkennbar geworden.
Ich tue das für mich jetzt als "Erfahrung" ab, aber meine Miete werde ich bekommen.

Danke Ihnen noch einmal für die Hilfe,

Gruß
NeedHelp

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