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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
Es geht um folgendes:

Vor knapp einem Jahr habe ich ein Zimmer in einer WG angemietet, welches ich, wie sich jetzt rausstellte nie hätte anmieten dürfen, da die WG ausschließlich für Studenten ist - ich bin nur Schülerin. Mein Vorgänger hat da einfach was beim Vermieter verschwiegen.
Das heißt, der Vertrag ist auf absolut falscher Grundbasis unterschrieben worden.

Ich will jetzt ausziehen. Mein Vertrag ist jedoch bis Mitte 2007 befristet, außerordentliches Kündigungsrecht besteht dann Zitat "wenn die Ausbildung vorzeitig beendet wird". Das ist jetzt auch bei mir der Fall, Ende Juli endet meine Schule.
Mit großem murren konnte ich darauf hinweisen das ich das Recht habe. Ich muss aber einen Nachmieter finden, sonst darf ich nicht ausziehen, was sich ziemlich schwierig gestalten wird, da um diese Zeit niemand - ich darf NUR Studenten das Zimmer übernehmen lassen - ein Zimmer sucht und ich anscheinend wirklich an diesem Zimmer klebenbleibe.

Darf ich wirklich ausziehen? Wie seht, denkt ihr das. Rechtlich gesehen kenne ich mich da absolut nicht aus, aber beide Seiten sind irgendwie wirklich ..verzeiht, gearscht. Die haben Recht, ich aber auch. Was jetzt?

Hoffe ihr könnt mir irgendwie helfen.
Danke.

3 Kommentare zu „Kündigungsproblem - falsche Vertragsbasis”

fin Experte!

Oh je. Für die Zukunft: Finger weg von WG`s. So schön wie das klingt mit dem Zusammenleben mit anderen. Es ist es nicht wirklich, sondern absolut problemgeladen. Auch Aufpassen bei den Mietverträgen!
Für Studenten und Schüler ist es oftmals besser (und auch billiger) sich ein Zimmer bei einer alleinstehenden Oma zu suchen und ab zu beim Einkaufen helfen, als in eine WG zu ziehen.
Nun zu Deinem Problem. Steht klipp und klar im Vertrag, dass Du einen Nachmieter selbst finden must, auch wenn die Ausbildung beendet ist?
Nach letzterem hättest Du das Recht auszuziehen ohne Probleme. Mit Nachmieter finden wäre das wie ein Klotz am Bein. Bitte in Zukunft auch keinen Vertrag mehr unterschreiben, bei dem man einen Nachmieter finden muss!
Ob Du Schülerin warst oder Studentin spielt im Grunde bei Mietverträgen keine Rolle. Darauf kannst Du Dich nicht nachträglich berufen.
Wenn Du finanziell daran hängen bleibst und keinen Nachmieter findest, dann Prozesskostenhilfe beantragen und zum Anwalt gehen.

Susanne Experte!

Warst Du bei Vertragsabschluss schon volljährig? Bist Du jetzt volljährig?
Möglicherweise kann ein schlauer Anwalt über die geschäftsfähigkeit was drehen...

Isabell

Danke für eure bisherigen Antworten. Ich selber könnte mich auch wirklich in den Arsch beißen, zu dem Zeitpunkt war ich 19, sprich volljährig - war auch einer meiner Gedanken heute, aber da geht leider nichts.

Vom Nachmieter ist keine Rede, die Mietzeit ist befristet, Kündigung darf in "Anspruch" genommen werden, sobald ein "vorzeitiges beenden des Ausbildungsverhältnisses" besteht. Da ist null die Rede von einem Nachmieter, in keinster Weise. Das war natürlich auch meine nächste Frage bei den Vermietern, wenn ich denn nun ausziehe (was anscheinend nach einem hin und her und mit dem nochmals betonten beenden der Schule möglich ist/wäre(?)) wie das mit dem Nachmieter ist, das konnte mir jedoch nicht gesagt werden, weil es erst mit den obersten Rängen geklärt werden muss, das hieße ich muss erstmal warten bis die oberen Herren geklärt haben ob ich denn nun einen Nachmieter finden muss.

Muss ich einen Nachmieter finden, wenn im Mietvertrag keine Silbe davon erwähnt wird?

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