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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich wohne seit 2 Jahren mit meinem Sohn in einer 3 Zi Wohnung. Dess weiteren wohnen 3 weitere Familien hier in Haus.
Nun kam über einen Zeitraum von ca. 2 Monaten der Vermieter seinen Pflichten nicht nach, und hat kaum geheizt, und kein Warmwasser bereitgestellt.
Da zeitweise die Raumtemperatur über Tag hinweg 10° betrug, haben sich alle Mieter zusammengeschlossen, und die Mängel schriftl. angezeigt, da mündliche Aufforderungen zu heizen, nicht nützen. Warmwasser gab es daher auch keines.
Als Antwort auf den Brief wurde die Heizung dann am selben Tag komplett ausgeschaltet.
Wir haben daraufhin eine einstwelige Verfügung erwirkt, aber auch diese beachtet der Vermieter nicht!
Nun habe ich eine fristlose Kündigung zum 21.04 bekommen.
Ich schulde Ihm angeblich die Mieten für Februar, März und April. Die März und April Miete wurde wegen den Mängeln einbehalten, und Februar Miete ist bezahlt(Beleg-Kontoauszug)

Heute kam nochmals fristlose Kündigung, diesmal nict zum 21.04, sndern zum 24.04. Grund: §123 BGB, und § 124 BGB
Ich habe eine EV abgegeben, und Vermieter wusste davon nix! Hat auch nie dannach gefragt. Seit 2 Jahren zahle ich regelmässig und in voller Höhe die Miete.
Nun steht in dem Brief, ich Schulde nicht mehr die Februar Miete, sondern plötzlich die Miete für Januar. Diese ist jedoch auch bezahlt(Beleg-Kontoauszug).

Anhand der NK Abrechnung habe ich nun bemerkt, dass er mich auch noch bescheisst, und alles mit 110qm abrechnet, anstatt mit 88qm.
Ebenfalls läuft die komplette Heiz und Solar und Warmwasseranlage über meinen Zähler, was durch einen Zufal heraus kam.
Seit 2 Jahren werde ich vom Vermieter betrogen.
Und jetzt, da ich das bemerkt habe, und dagegen vorgehe, sucht er nun jeden Grund mich und meinen Sohn hier loszu werden.
Kann er den Mietvertrag denn einfach so annulieren?
Gruß
Petra
Stichwörter: fristlose + kündigung + §

1 Kommentar zu „fristlose Kündigung / § 123”

Susanne Experte!

Wenn er nicht gefragt hat, hast Du auch keine falsche Aussage gemacht, daher kann er deswegen den MV nicht kündigen.

Die Kündigung wg. ausstehender Mieten ist auch nicht wirksam, wenn die Mieten wg. Mängel einbehalten wurden. Damit musst Du zum Anwalt, solltest Du in einem Haus weiterwohnen wollen, indem die Bereitstellung von heissem Wasser und Heizung mangelhaft ist.

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