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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Muss man Schönheitsreperaturen, die im Mietvertrag korrekt gefordert werden, als Mieter beim Auszug auch durchführen, wenn die Kündigung durch den Vermieter wegen Eigenbedarf erfolgt? Gegen die Kündigung gibt es eigentlich keine Widerspruchsgründe, aber jetzt auch noch die geforderte Endrenovierung durchführen?

1 Kommentar zu „Schönheitsreperaturen bei Kündigung durch den Vermieter”

Susanne Experte!

Sind denn die Vereinbarungen überhaupt gültig bezüglich der sog. starren Fristenregelung.

I.d.R. beziehen sich die Vereinbarungen um Schönheitsreparaturen bei Auszug, d.h. es ist nicht daran gekoppelt, wer die Kündigung ausgesprochen hat.
Es sei denn, Du hast einen Vertrag, der Dich nur bei eigener Kündigung dazu verpflichtet. <!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->

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