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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
folgende Fragen zur Nebenkostenabrechnung stelle ich hiermit an Euch:
1. Unsere Mieteinheit besteht aus 2 Häusern. In einem Haus befindet sich eine Bausparkasse, im anderen ein Zahnarzt und 2 Privatmieter. Frage: Werden die gewerblichen Mieter bei der Grundsteuer und Versicherung etc. höher veranlagt. Wenn ja, wo steht das?
2. Ein Mieter hat die Pflege des Gartens übernommen, der an dem Grundstück mit der Arztpraxis liegt. Die Kosten hierfür sind in der Nebenkostenabrechnung mit dem Umlageschlüssel 1/2 angegeben. Müßten diese, vom Vermieter verauslagten Kosten, nicht mit den Umlageschlüssel 1/3 berechnet werden? Der Garten grenzt an einen Parkplatz, der auch von der Bausparkasse genutzt wird. Ansonsten werden alle anfallenden Kosten gemeinschaftlich umgelegt. Müßte dieser Mieter sich nicht auch an der Gartenpflege bzw. den Kosten beteiligen?
3. Für die Satellitenschüssel werden mir 36 Euro jährlich berechnet. Muß der Vermieter hier aufschlüsseln. Beispielsweise für Wartung etc.. Oder kann er die Anschaffungskosten von irgendwann auf die Mieter umlegen?
4. Der Vermieter hat einen Mietvertrag / Formular verwendet. Unter § 2 - Mietzeit und ordentliche Kündigung hat er angekreuzt: Das Mietverhältnis beginnt am 01.06.2005. Danach kommt ein Komma und es steht dann " es läuft auf unbestimmt Zeit. Kündigungsfristen siehe 2.". Über diesen Satz hat er handschriftlich hinzugefügt: " mindestens 4 Jahre und verlängert sich automatisch". Er hat die Kündigungsfristen unter 2. nicht gestrichen.
Kann ich davon ausgehen, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen für mich gelten? Ich möchte es gerne so hinstellen, dass der Vermieter mir die Sicherheit geben wollte, die Wohnung für mind. 4 Jahren mieten zu können und dass, wenn er den Wunsch gehabt hätte, das Mietverhältnis früher zu kündigen, er ja die Kündigungsfristen hätte streichen können.
Würdet Ihr mir zustimmen?
Vielen Dank für Euer Interesse und ggf. für Eure Mühe!
Herzliche Grüße
Mieter1958

1 Kommentar zu „Nebenkostenabrechnung und Fragen zur Kündigung”

fin Experte!

Bei der Grundsteuer sollte nach Wohnfläche oder Nutzungsfläche umgelegt werden, egal ob es sich um eine Wohnung oder die Zahnarztpraxis handelt. Bei der Versicherung Umlage nach Parteien. Ein gewerblicher Mieter sollte nur selbst eine Haftpflichtversicherung in jedem Fall haben.
Private Mieter zwar auch, aber viel zu viele haben diese nicht.

Normalerweise ist es so, dass der Mieter, der die Gartenpflege eigenverantwortlich übernimmt, von den Umlagekosten hierfür befreit wird.

Eine Satellitenschüssel braucht keine Wartung. Und wenn diese nachgestellt werden sollte, so wäre das Aufgabe des Vermieters. Er kann aber den Anschluß der Mieter an diese umlegen, so lange bis sich die Anschaffungskosten hierfür amortisiert haben.

Beim letzteren würde ich zum Mieterbund oder Anwalt gehen, inwieweit die zugefügte Klausel rechtswirksam ist. Sieht so aus, als wolle der Vermieter Sie für 4 Jahre festnageln.

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