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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo erstmal.

Ich versuche mich mal kurz zu halten, da das ganze ziemlich eilig ist.

erstmal die Situation:
Ich will mit meiner Freundin zusammen ziehen, habe daher zum 30.06 meine Wohnung gekündigt.
Um die Kosten bis dahin nicht zu tragen, habe ich ein einzelnes Zimmer untervermietet.
Nun haben wir eine Wohnung gefunden, jedoch wollen die Vermieter einen Beleg vom bisherigen Vermieter, dass alles immer ok war.
Nun fand mein bisheriger Vermieter leider heraus das ich einen Untermieter in der Wohnung habe (was ich laut Mitvertrag nie durfte).
Dieser hat sich ziemlich daneben benommen und mehrfach Ruhestörung begangen.
Nun habe ich meinem Vermieter zugesagt mich drum zu kümmern, bekomme den Untermieter jedoch nicht aus der Wohnung.
Er weigert sich auszuziehen, und ich versuche nichtmal Miete zu erhalten, da ich ihn ja nicht zum bezahlen zwingen will, sondern die Wohnung leer benötige.

Ich habe bereits mit einem Anwalt gesprochen und es scheint so zu sein das der Vertrag gültig ist, weil er mal was gezahlt hat.
Durch einen Zufall hat er nun aber keinen Schlüssel mehr, verbleibt daher einfach permanent in der Wohnung.

Kann ich ihn nun einfach vor die Tür setzen und seinen Kram einlagern oder wie werde ich ihn los?

Ich hoffe auf Hilfe, gerne auch direkt an meine Email addy [NICKNAME]@gmx.de

Vielen Dank!
Stichwörter: untermieter + eilig + loswerden

7 Kommentare zu „Untermieter loswerden! EILIG”

fin Experte!

Der Untermieter muss, wenn der Vermieter ihn nicht will und nie wollte, zum Ende des Mietverhältnisses, also zum 30.06., ausziehen.
Tut er das nicht, so kann der Vermieter ihn rausklagen, die Gerichts-und Anwaltskosten aber Ihnen in Rechnung stellen, da Sie unerlaubt einen Untermieter aufgenommen haben. Denn Sie sind sein Vertragspartner, nicht der Untermieter. Wenn Sie Pech haben, so kann dies Ihnen am Ende teurer zu stehen kommen als die Miete, die Sie sich durch den Untermieter zu sparen erhofft haben.
Bitte dem Untermieter schriftlich kündigen zum Ende Ihres Mietverhältnisses!

foolx

Leider würde mir das auch überhaupt nicht weiterhelfen, da ich dann am 30.06 ohne eigene Wohnung darstehe, da ich ja den Beleg vom Vermieter benötige.
Kann ich nichts tun um ihn JETZT loszuwerden?

fin Experte!

Selbst wenn er jetzt ausziehen würde, wieso sind Sie da so sicher, dass der Vermieter Ihnen dann einen Beleg ausstellt, dass immer alles ok. war?
Der Untermieter muß zumindest mal soviel Zeit haben um sich eine neues Zimmer zu suchen. Das Problem haben Sie sich selbst geschaffen und sollten die Suppe nun auch selbst auslöffeln. Zur Not müssen Sie sich eben eine andere Wohnung suchen.
Also: Dem Untermieter schriftlich kündigen bis Mietende und ihm vorschlagen, dass er nichts weiter mehr bezahlen braucht wenn er schon früher auszieht. Sie können nicht auf der einen Seite einen Untermieter anheuern um die Miete zu sparen, ihn dann aber wieder unsanft auf die Straße setzen ohne ihm einen finanziellen Anreiz zu geben.
Rat für die Zukunft: Lernen Sie allein zurecht zu kommen, ohne Untermieter!

foolx

Ich denke man sollte auch nicht ausser Acht lassen, dass dieser Untermieter Verhalten an den Tag legt, welches abseits von jeglichen Normen liegt.
Er weigert sich mich in die Wohnung zu lassen, wurde Handgreiflich gegenüber meiner Freundin etc pp.

Er verhält sich in keinster Weise so wie man es zu erwarten hätte.
Natürlich ist es nicht schick sich erst nen Untermieter zu holen und ihn dann wieder loswerden zu müssen, aber es war auch nie geplant das dieser so durchdreht.

Zudem halte ich blödsinnige Kommentare zu Finanz-Situationen von denen man keine Ahnung hat für reichlich beschränkt.

lg

Susanne Experte!

Hallo foolx,

in manchen Situationen helfen nur ein paar sehr gute Freunde und eine Nacht-und-Nebel Aktion.
Der Rechtsweg wäre einerseits zu lang, andererseits ist es unserem Staat lieber, dass Du den an der Backe hast statt die Allgemeinheit.
Wenn er Dich noch nicht mal mehr in die Wohnung lässt, musst Du halt entsprechend reagieren.

fin Experte!

Wenn laut Mietvertrag eine Untervermietung ausgeschlossen wurde, dann muß man sich auch daran halten, egal in welcher finanziellen Situation man steckt.
In die Wohnung muß der Untermieter Sie lassen, notfalls mit Polizei. In das untervermietete Zimmer muß er Sie nicht lassen.

foolx

Hallo foolx,

in manchen Situationen helfen nur ein paar sehr gute Freunde und eine Nacht-und-Nebel Aktion.
Der Rechtsweg wäre einerseits zu lang, andererseits ist es unserem Staat lieber, dass Du den an der Backe hast statt die Allgemeinheit.
Wenn er Dich noch nicht mal mehr in die Wohnung lässt, musst Du halt entsprechend reagieren.[/quote:ad6f2]

Hi Susanne
vielen Dank für diesen Tip.
Hatte ähnliches bereits hier irgendwo gefunden und habe nun auch entsprechend gehandelt.

Zwar nicht ganz nach den Richtlinien die der Staat gerne sehen würde, aber so bin ich ihn nun erstmal los.
Hat mich zwar noch ein wenig Geld für ein neues Schloss gekostet, aber dafür bin ich den Kerl nun erstmal los.
Evtl kommt noch was in der Richtung von Ihm, hoffe jedoch das er es einfach einsieht das er verloren hat.

lieben dank!

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