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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen!

Mein erster Beitrag hier - und gleich eine Frage, die sicherlich nicht sooo einfach zu beantworten ist:

Wir bewohnen seit fast 9 Jahren in einem Zweifamilienhaus eine Wohnung. Die andere Wohnung wird durch Eigentümer bewohnt, die aber NICHT unsere Vermieter sind.

Unsere Wohnung hatte zum Zeitpunkt des Einzugs einen funktionierenden Kabel-TV-Anschluß. Im Mietvertrag wird der Anschluß mit keinem Wort erwähnt. Wir haben ihn deshalb stets als in der Miete inklusiven Teil der vertragsmäßigen Beschaffenheit der Wohnung betrachtet. Eines Nachmittags saßen wir dann ohne Vorwarnung vor einer "Blue Screen" - sprich es war kein TV-Empfang mehr möglich. Erst nach längerem Hin und Her stand dann fest, daß die unter uns wohnenden Eigentümer den Vertrag für den Hausanschluß gekündigt hatten, ohne unseren Vermieter oder uns davon zu unterrichten.

Um einen TV-Empfang zu ermöglichen, mussten wir nun mit Kabel Deutschland einen eigenen Vertrag mit den entsprechenden Kosten abschließen.
Unser Vermieter (dem ich nicht einmal Böswilligkeit unterstellen möchte, jedoch einen stets beim Auftreten von Problemen erkennbaren Unwillen, sich überhaupt mit seinen Pflichten als Vermieter zu befassen) stellt sich auf den Standpunkt, daß der Kabelanschluß nicht im Mietvertrag erwähnt sei, also ihn das alles nichts anginge.

Wir vertreten die Ansicht, daß ein funktionierender Kabelanschluß von vornherein zur Wohnung gehörte und die Abmeldung eine Verschlechterung darstellt, wir zumindest nach Gewohnheitsrecht das Anrecht auf einen kostenlosen Anschluß haben.

Um eines klarzustellen: Ich hatte vom Vermieter gar nicht erwartet, daß er nun die vollen laufenden Kosten übernimmt - jedoch hatte ich durch das überraschenden Verhalten unserer Mitbewohner (mit denen WIR ja schließlich kein Vertragsverhältnis haben) die vollen Kosten für den Neuanschluß zu zahlen. Dies wollte ich zumindest erstattet bekommen.

Was meint ihr dazu?

Ich möchte ja keinen Krieg mit meinem Vermieter - jedoch sollte ihm doc h einmal klar werden, daß er sich nicht aus allem heraushalten kann (so ist er z. B. der Meinung, daß ihn die wirklich regelmäßigen Ruhestörungen seitens unserer Mitbewohner durch Rasenmähen etc. zur Mittagszeit oder Löcherbohren am Sonntag nicht angehen).

Gruß Ralf

2 Kommentare zu „Kabelanschluß nach 8 Jahren gekündigt - Gewohnheitsrecht?”

Rano Experte!

Frage ist hier: Wie sah der Kabelvertrag ursprünglich aus?
Wer war Vertragspartner von wem?
Waren beide Eigentümer Vertragspartner (VP) des Kabelunternehmens, hätte die Kündigung durch den einen Eigentümer allein gar nicht akzeptiert werden dürfen, müßte im Extremfall also rückabgewickelt werden.
War nur der untere Eigentümer VP sieht es doch so aus, als ob ihr jahrelang auf seine Kosten TV gesehen habt.
u.s.w.

Das sind Fakten, mit denen man die Sachlage einschätzen könnte. Ein unmotivierter Vermieter ist zwar unerfreulich, hat aber zunächst mit der aktuellen Problematik nicht so viel zu tun.

Gruß
Ralph

Fressbaeckchen Experte!

@ Rano:

Da tue ich mir natürlich schwer, eine Aussage über den ursprünglichen Vertrag zu treffen. Die beiden Eigentümer haben das intern so geregelt, daß (so konnte ich es aus den Unterlagen der Nebenkostenabrechnungen entnehmen) alle Verträge (Wasser, Versicherungen, etc.) auf unsere Mitbewohner laufen. Dieser erstellen dann jährlich eine Abrechnung für unseren Vermieter, die er dann (stets ohne die Richtigkeit zu prüfen - die wollten uns letztes Jahr um gut 500 Euro Heizkosten zu viel abverlangen) an uns weiterleitet.

Auf unserer Abrechnung tauchte der Posten Kabelanschluß nicht auf bislang. Im Übrigen ist es aber völlig egal, ob wir theoretisch auf Kosten unserer Mitbewohner einen Anschluß hatten - denn sie hätten die Kosten ja nur entsprechend der internen Vereinbarung weitergeben müssen. Die bis zur Kündigung herrschenden Verhältnisse bestanden auch schon bei unseren Vormietern.
Ob hier jedoch ein Gemeinschaftsanschluß (die Installationen lassen eigentlich keinen anderen Schluß zu!) bezahlt wurde oder nur ein Einzelanschluß, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber auch das halte ich für ziemlich egal.

Denn für uns zählt einzig unser Vermieter - und der hat uns vor fast 9 Jahren eine Wohnung vermietet, die u.a. einen funktionierenden Anschluß besaß, ohne daß wir dafür extra zahlen mussten.

Zum Thema unmotivierter Vermieter: Das mit dem TV-Kabel ist ja nun wirklich nur ein kleiner Teil - da sind noch viele andere Dinge ... jahrelange falsche Abrechnung von Heizung und Warmwasser nach Quadratmetern der Wohnungen zueienander (wobei 1. die Größe der anderen Wohnung viel zu gering bemessen war, man hat den bewohnbaren Keller mit Büro, Bad, Bügelzimmer, Gästezimmer einfach "vergessen" und 2. nach Teilungserklärung die Abrechnung per Wärmemesser vorgeschrieben ist!), etc. pp.

Ralf

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